Die Blinkleuchten gehören so sehr zum vertrauten Erscheinungsbild von Motorrädern, dass man glauben könnte, sie wären immer schon da gewesen. Mal für den heutigen Geschmack etwas überdimensioniert, wie es in den 1980er Jahren Mode war, als die Blinker auch schon mal das Format eines eines Taschenrechners hatten, mal winzig klein, wie es heute der Wunsch vieler ist, die ihr Fahrzeug individualisieren.
Die ersten Jahrzehnte motomobiler Fortbewegung verliefen allerdings blinkerlos. Bei den Personenkraftwagen hielten elektrische Blinker gegen Ende der 1930er Jahre zunächst in den USA Einzug in die Serienausstattung, nachdem zuvor ausklappbare Armwinker den Abbiegewunsch signalisiert hatten. In Deutschland waren ab 1956 für alle neuen Pkw und Lkw Blinker vorgeschrieben.
Bei den Motorrädern sah man weniger Handlungsbedarf. Noch in den 1950er Jahren war es gang und gäbe, einen Richtungswechsel per Hand anzuzeigen. Das war nicht nur umständlich und manchmal kaum möglich, wie jeder Fahrradfahrer heute noch bestätigen kann, es war trotz des damals noch geringeren Verkehrsaufkommens auch nicht ungefährlich.
Ab dem 1. Januar 1962 war dann Schluss mit den Handzeichen. Seitdem gilt für alle neu zugelassenen Motorräder eine „Blinkerpflicht". Nur Oldtimer, die vor diesem Stichtag zugelassen worden sind, dürfen auch heute noch ohne Blinker bewegt werden. An den Lenkerenden angebrachte Blinkleuchten (Ochsenaugen) sind als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger nur an bis Ende 1986 zugelassenen Krädern erlaubt. Ab Erstzulassung 1987 müssen sie durch feststehende Blinker im Heck ergänzt werden.
Seit einigen Jahren dürfen auch Begrenzungsleuchten in die vorderen Blinker integriert werden. Solche Positionslichter verbreitern die schmale Frontsilhouette optisch. So können die Blinker permanent dazu beitragen, die Wahrnehmbarkeit des Motorrads für andere Verkehrsteilnehmer zu steigern und damit auch die Sicherheit.
Ein gut erkennbarer Blinker ist ein wichtiges Sicherheitsfeature. Der kleine Beleuchtungs-Sicherheitscheck sollte sich daher in regelmäßigen Abständen auch seiner Funktionsfähigkeit widmen.