Der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt fest:
„Gabriele Pauli erinnert damit an die weitreichenden Folgen von Trennung und Scheidung. Wir wissen, dass die Scheidung für nicht wenige Betroffene ein derart existentiell einschneidendes Ereignis in ihrem Leben ist, dass sie sich davon nicht oder nur schwer erholen. Wer lebenslänglich Unterhalt zahlen muss, ist wirtschaftlich angeschlagen, wer überraschend verlassen wurde, ist psychisch angeknackst, sein Urvertrauen gestört, wer verlassen wurde und dann noch Unterhalt zahlen muss, zweifelt an der Gerechtigkeit. Wir unterstützen jeden Vorschlag, der möglicherweise das Risiko Scheidung mildert.“
Für ISUV war es schon immer ein Anliegen, die Scheidungsfolgen zu mildern. Daher lautete von Anfang an ein Motto des Verbandes: „Erst zum Notar, dann zum Traualtar!“ Das heißt, erst soll ein Ehevertrag geschlossen und dann geheiratet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass im Ehevertrag die Vermögensverhältnisse festgehalten und für ein vorzeitiges Ende des lebenslangen Bündnisses Vorsorge getroffen wird. Da-durch wird zumindest die juristische Scheidung einfacher. – Ob mit oder ohne Ehevertrag, der Trennungsschmerz bleibt, zumindest bei demjenigen, der verlassen wird.
Im ISUV-Forum werden die Aussagen Paulis diskutiert:
http://forum.isuv.de/...