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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V. Sulzbacher Straße 31 90489 Nürnberg, Deutschland http://www.isuv.de
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ISUV-Merkblatt 81: Nichtehelichenrecht

Wenn der Bund auf Treu und Glauben zerbricht

(lifePR) (Nürnberg, )
Seit der Reform des Kindschaftsrechts 1997/98 sind eheliche und nichteheliche Kinder formell gleichgestellt. Weiterhin gibt es aber die bedenkliche Ausnahme: Will der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes die gemeinsame Sorge, ist er weiterhin auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. – Dennoch gibt es noch große Unterschiede zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren, wenn sie sich trennen, was Betroffene oft nicht wissen.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wichtigsten familienrechtlichen Regelungen für Paare ohne Trauschein zusammengefasst werden.

Im Merkblatt erfährt der Leser Wichtiges über die Abschaffung des „vorzeitigen Erbausgleichs des nichtehelichen Kindes“, über „Beistandschaft“, „gerichtliche Vaterschaftsfeststellung“, „Betreuung mehrerer nichtehelicher Kinder verschiedener Väter“, „Betreuung ehelicher und nichtehelich geborener Kinder“ und insbesondere über den Betreuungsunterhalt. Anhand von Fallbeispielen werden die unterschiedlichen Ansprüche auf Betreuungsunterhalt veranschaulicht. Wie immer bei ISUV-Merkblättern ist die neueste Rechtsprechung eingearbeitet.

Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps. Es skizziert insbesondere, wie lange und unter welchen Umständen der nicht verheiratete Elternteil, der ein Kind betreut, mit Unterhalt rechnen kann.
JL

Das Merkblatt Nr. 81 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Das Merkblatt kann auch Online über Internet bestellt werden: http://www.isuv.de


Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
ISUV-Bundesvorsitzender Michael Salchow, Tel. 02689 / 65 50
Josef Linsler, Bundespressesprecher, Tel. 0931 / 66 38 07,
Mobil 0170 / 4 58 95 71
j.linsler@isuv.de
Sie erreichen ISUV/VDU e.V. auch im Internet unter www.isuv.de

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