Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wichtigsten familienrechtlichen Regelungen für Paare ohne Trauschein zusammengefasst werden.
Im Merkblatt erfährt der Leser Wichtiges über die Abschaffung des „vorzeitigen Erbausgleichs des nichtehelichen Kindes“, über „Beistandschaft“, „gerichtliche Vaterschaftsfeststellung“, „Betreuung mehrerer nichtehelicher Kinder verschiedener Väter“, „Betreuung ehelicher und nichtehelich geborener Kinder“ und insbesondere über den Betreuungsunterhalt. Anhand von Fallbeispielen werden die unterschiedlichen Ansprüche auf Betreuungsunterhalt veranschaulicht. Wie immer bei ISUV-Merkblättern ist die neueste Rechtsprechung eingearbeitet.
Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps. Es skizziert insbesondere, wie lange und unter welchen Umständen der nicht verheiratete Elternteil, der ein Kind betreut, mit Unterhalt rechnen kann.
JL
Das Merkblatt Nr. 81 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Das Merkblatt kann auch Online über Internet bestellt werden: http://www.isuv.de
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
ISUV-Bundesvorsitzender Michael Salchow, Tel. 02689 / 65 50
Josef Linsler, Bundespressesprecher, Tel. 0931 / 66 38 07,
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