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ISUV-Merkblatt: Rangfolge von Unterhaltsansprüchen - was hat sich geändert nach neuem Recht?

Neue Hierarchie beim Unterhalt

(lifePR) (Nürnberg, )
Nürnberg. Viele von Trennung und Scheidung Betroffene kennen das Problem: Was passiert, wenn mehrere Personen Anspruch auf Unterhalt haben, was passiert, wenn der Anspruch mehrerer Personen nicht befriedigt werden kann, wer kommt zuerst? Im neuen Unterhaltsrecht gilt die Maxime: Kinder zuerst. Dies ist eigentlich die wichtigste Veränderung des neuen Unterhaltsrechts. Der Interessenverband Unterhalt und Famili-enrecht (ISUV) hat ein Merkblatt dazu herausgegeben. Darin wird erklärt, welche Auswirkungen die Veränderung der Rangfolge hat.

Im Merkblatt werden die sieben Rangstufen und die gesetzlichen Grundlagen erklärt. Insbesondere wird auf die Veränderungen in Rangstufe 2 hingewiesen. In dieser Rangstufe finden sich „Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt“ sind. Des Weiteren gehören dazu auch Geschiedene, die auf Grund langer Ehedauer Anspruch auf Unterhalt haben. Es wird die Problematik des Begriffs der „langen Ehedauer“ erläutert und auf die bisherige Rechtsprechung des BGH hingewiesen. Auch die Problematik des Terminus „ehebedingte Nachteile“ wird erklärt.

Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps. Der Autor verdeutlicht anhand von Beispielrechnungen auf mehreren Seiten die Auswirkungen der neuen Hierarchie beim Unterhalt. Nach Heinzels Auffassung wurde die Rangregelung im Vergleich zum alten Recht vereinfacht.

Das Merkblatt Nr. 16 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 2,50. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen. Sie können das Merkblatt auch online bestellen: http://www.isuv.de/...

Sie erreichen ISUV/VDU e.V. auch im Internet unter www.isuv.de

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