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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.

Kinderarmut hängt oft mit Scheidungsarmut zusammen

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, wenn das Bundeskabinett jetzt tatsächlich etwas gegen Kinderarmut unternehmen will. Für den Verband ist Kinderarmut ein zentrales Thema, weil sie in sehr vielen Fällen eng mit Armut auf Grund von Scheidung verknüpft ist.

Seit Jahren weist der Verband darauf hin, dass Familien mit Kindern viel mehr gefördert werden müssen. Diese Förderung muss einerseits im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt erfolgen, andererseits im staatlichen Bereich, bei Sozialleistungen und bei der Besteuerung. Entscheidende Kriterien für die Besteuerung müssen Kinder sein und deren Pflege- bzw. Un-terhaltsleistungen, die von einer Lebensform erbracht werden.

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest: „Kinderarmut kann nur effi-zient bekämpft werden, wenn gesellschaftliche und staatliche Maßnahmen koordiniert werden. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlägen ist nur ein flankierendes Mittel. Entscheidend ist, dass Eltern mit Kindern Arbeit finden. Hier sind Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit gefragt. Aber auch ein familienfreundliches Bewusstsein der Unternehmen ist wichtig, d. h. Väter und Mütter bevorzugt zu beschäftigen.“

Zentrales Anliegen des Verbandes ist für Salchow: „Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss Scheidungsarmut bekämpfen. Es ist grob ungerecht, dass geschiedene Unterhaltszahler/innen nach dem Ehegattensplitting wie Ledige besteuert werden. Just im Moment der Scheidung fällt die Steuersubvention des Staates weg. Das Ehegattensplitting trägt also zu einem nicht geringen Teil zur Scheidungsarmut und damit zur Kinderarmut bei. Wir befürworten ein Familiensplitting, wir erwarten, dass Unterhaltsleistungen für Kinder steuerlich so lange berücksichtigt werden, wie diese in Ausbildung sind.“

Der Verband weist des Weiteren darauf hin, dass der Kinderfreibetrag zu niedrig ist. Laut Statistischem Bundesamt fallen für Kinder monatlich Kosten in Höhe von ca.550 € an. Dies sind pro Jahr ca. 6600 €. Der jetzige Kinderfreibetrag deckt aber nur 3648 € ab.
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