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Klärung der Vaterschaft

Kein Vaterschaftstest auf Grund eines vagen Verdachtes

(lifePR) (Nürnberg, )
Nürnberg. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das neue „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“. Väter haben nun den Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung. Offensichtlich nutzen nicht wenige Väter, die vorher die hohen Kosten und den juristischen Aufwand scheuten, jetzt die Möglichkeit, die Vaterschaft kostengünstig und ganz legal feststellen zu lassen. Manchmal werden Väter auch von den neuen Partnern zum Vaterschaftstest gedrängt. Dahinter steckt natürlich die trügerische Hoffnung, sich damit der Unterhaltszahlungen zu entledigen. Der ISUV weist darauf hin und warnt: Dieses Stöbern nach der Identität kann in manchem Fall sehr problematisch für das Kind sein, dies kann insbesondere dann sehr problematisch sein, wenn Kinder beispielsweise in der Pubertät sind.

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler weist darauf hin: „Für betroffene Kinder ist das
Wissen um den biologischen Vater sehr wichtig – auch wenn er nicht präsent ist. Trotzdem schreiben manche Kinder dem „richtigen“ Vater, sie teilen ihm die Handynummer mit, sie suchen den Kontakt. Der biologische Vater spielt nicht nur in der Pubertät eine wichtige Rolle, wenn dies auch nicht offen geäußert wird, um die Mutter nicht zu verletzen. Falls nun dieser unbekannte, aber dennoch seit Jahren idealisierte Vater plötzlich die Vaterschaft anzweifelt und das Kind zum Vaterschaftstest lädt, so stürzt die gerade bei diesen Kindern teils mühsam aufgebaute Identität in sich zusammen. Da hilft es dann auch nicht mehr, wenn der Test ergibt, dass der rechtliche Vater auch der biologische Vater ist, die Beziehung ist unnötigerweise zerstört.“

Der ISUV-Vorsitzende mahnt: „Vorsicht also beim Vaterschaftstest, der bei und mit Kindern in der Pubertät durchgeführt wird. Ein Vaterschaftstest sollte nicht einfach auf Grund eines vagen Verdachtes durchgeführt werden. Väter sollten sich auch nicht vom Partner zu einem Vaterschaftstest drängen lassen. Es sollten schon mehrere „offen sichtliche“ Gründe sein, die einen Vaterschaftstest rechtfertigen.“

Der ISUV hatte sich – sofern einen Partner Zweifel an der genetischen Abstammung plagen – im Vorfeld der Beratungen des Gesetzes für heimliche Vaterschaftstests in den ersten Kinderjahren ausgesprochen. „Diese Forderung ist zugegeben juristisch bedenklich, aber auf diese Weise werden Kinder nicht unnötig verletzt und die Beziehung in Frage gestellt.“, meint Linsler.

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstr. 10, 97074 Würzburg,
Tel.: 0931/66 38 07, Mobil 0170/45 89 571 – j.linsler@isuv.de
Hans-Peter Peine, Bundespressesprecher,
Tel.: 089/6 91 11 90, Fax: 089/6 92 28 48 – p.peine@isuv.de

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