Der Autor, Rechtsanwalt Simon Heinzel, zeigt auf, dass bei der Berechnung des Unterhalts "grundsätzlich 4 Positionen" zu beachten sind: Es ist jeweils zu prüfen, ob ein "Unterhaltstatbestand" besteht, ob und in welchem Maße "Bedürftigkeit" vorliegt und wie hoch der zu zahlende Unterhalt ist. Dem Unterhaltspflichtigen muss der Selbstbehalt bleiben.
Das Merkblatt informiert über alle Fragen, die von Betroffenen häufig gestellt werden:
- Wie kann ich den Unterhaltsanspruch geltend machen?
- Wie wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet?
- Was ist bei der Einforderung von rückständigem Unterhalt zu beachten?
- Wenn ein Kind eigenes Einkommen hat, wann und unter welchen Umständen mindert dies den Unterhaltsanspruch?
- Muss ein Elternteil in jedem Fall Unterhalt zahlen, auch wenn er beispielsweise die minderjährigen Kinder aus zweiter Ehe betreut?
- Kann der Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern auch unterschritten werden?
- Wann liegt "Mehrbedarf", wann liegt "Sonderbedarf" vor?
Das ISUV-Merkblatt gibt Betroffenen sehr gute Hinweise, wie sie einen "überflüssigen" Unterhaltsprozess vermeiden und wann sie berechtigte Ansprüche stellen können.
Das Merkblatt Nr. 23 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Das Merkblatt kann auch Online über Internet bestellt werden: http://www.isuv.de