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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.

Wie viel sind uns Kinder "wert"?

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert die Absicht, die Tätigkeit von Verfahrenspflegern für Kinder und Jugendliche in Gerichtsverfahren auf nur wenige Stunden zu begrenzen. Vor zehn Jahren wurde nicht zuletzt auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts der Verfahrenspfleger, auch "Anwalt des Kindes" genannt, eingeführt. Seine Aufgabe ist es in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren die Interessen von Kindern und Jugendliche angemessen zu ermitteln und sie auch vor Gericht vertreten. Nunmehr beabsichtigt der Bundestag die Vergütung der Verfahrenspfleger auf einen Minimalbetrag von 350 Euro pro Verfahren festzuschreiben. In der Praxis bedeutet dies, dass die Interessenvertretung für Kinder massiv eingeschränkt wird.

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt dazu fest: "Für 350 Euro können Verfahrenspfleger nicht mehrere Gespräche mit den Eltern und betroffenen Kindern, möglicherweise mit Lehrern, Freunden und dem beteiligten Jugendamt führen, eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die Kinder zur Anhörung beim Gericht begleiten und an der mündlichen Verhandlung teilnehmen und unter Umständen auch noch gegen die Entscheidung des Familiengerichts zu intervenieren. Das alles ist für 350 Euro nicht angemessen zu machen."

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert: "Wie so oft, wenn es konkret wird, wenn eine Maßnahme etwas kostet, bleiben die Interessen von Kindern, bleibt das Kindeswohl auf der Strecke. Allein im vergangenen Jahr waren Rechtspfleger in 8700 Verfahren für Kinder tätig. Verfahrenspfleger sind gerade bei hochstreitigen Scheidungen, beim "Kampf ums Kind" wichtig. Kinder können sich nicht selbst vertreten, wenn die Eltern ohne Rücksicht auf ihr Wohl um sie "kämpfen". Schon allein der Respekt vor den Interessen der Kinder gebietet es, dass sie auch einen Anwalt haben, der für ihre Interessen genauso engagiert "kämpft". Dies kann er aus reinem Überlebenstrieb für 350 Euro nicht leisten."
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