Jose Lopez Piteira war einer von mehreren Hundert Bischöfen, Priestern und männlichen und weiblichen Ordensgeistlichen, die zwischen 1934 und 1937 in Spanien von der sogenannten republikanischen roten Truppe ermordet wurden. Lopez Piteira war erst 24 Jahre alt und als Diakon tätig, als er am 30. November 1936 hingerichtet wurde. Er hätte seinem Tod entgehen können, wenn er sich auf seine kubanische Herkunft und Staatsbürgerschaft berufen hätte. Er hatte sich aber dafür entschieden, das gleiche Schicksal, wie seine mitgefangenen Glaubensbrüder zu teilen.
Der Diakon war auf Kuba geboren und besaß die kubanische Staatsangehörigkeit. Er ist der erste offizielle katholische Selige Kubas. Die IGFM sieht in Verbindung mit der Seligsprechung eine Erinnerung an die gegenwärtigen Opfer der sozialistischen Diktatur auf Kuba und die dortige Unterdrückung der Religionsfreiheit. Menschen, die aus ihrer christlichen Überzeugung heraus öffentlich für Meinungsfreiheit und Menschenrechte, oder gegen die kubanische Abtreibungspolitik eintreten, werden diskriminiert, verfolgt und ins Gefängnis geworfen. Dies gilt für Katholiken, wie für Angehörige anderer Konfessionen.
Die bekanntesten Beispiele dafür sind der Menschenrechtsverteidiger und Lebensrechtler Dr. Oscar Elias Biscet und der unabhängige Journalist Normando Hernandes Gonzales, die im Jahr 2003 zu jeweils 25jährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die IGFM weist außerdem auf den Journalisten Alfredo Dominguez Batista, Mitglied der gewaltlosen christlichen Befreiungsbewegung hin, der im Frühjahr 2003 zusammen mit 74 anderen Bürgerrechtlern verhaftet und schließlich wegen angeblichen Verstoßes gegen Artikel 88 (Verbrechen gegen die nationale Sicherheit) zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde.
Die Feindseligkeit gegenüber der katholischen Kirche in Kuba zeigt sich besonders in der Unterdrückung von Meinungsfreiheit und der Zugangsbeschneidung zu den Massenmedien sowie in der fehlenden Möglichkeit, Religion an den Schulen zu unterrichten oder Schulen in eigener Regie zu führen. Der Zugang zum Internet, etwa der kubanischen Bischofskonferenz, und Visa-Genehmigungen für ausländische Priester werden restriktiv gehandhabt.
Kleine Gesten, wie neuerliche Genehmigungen zur Instandsetzung kirchlicher Gebäude, sind zwar erfreulich, entsprechen aber nicht der von Kuba seit 1992 in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit, so die IGFM. Kirchenrenovierungen bedürfen seit 1959 der Regierungsgenehmigung. Die protestantische Hauskirchenbewegung ist durch zwei Regierungsanordnungen vom September 2005 zunehmend unterdrückt und von Kirchenschließungen betroffen. Das kirchliche Leben und die gesellschaftlichen Aussagen der Kirche werden von den kubanischen Medien bewusst ignoriert oder sogar falsch dargestellt. Aufgrund des Monopols der Kommunistischen Partei Kubas haben die Kirchen auch keine Möglichkeiten, eigene Radio- oder Fernsehprogramme zu betreiben oder Tageszeitungen zu veröffentlichen, so die IGFM.
Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft verweist aus Anlass der Seligsprechung auch auf die grausamen Methoden des kubanischen Strafvollzugs, die Verweigerung medizinischer Versorgung für politische Gefangene sowie auf die Mangelversorgung der Gewissensgefangenen in den Haftanstalten. Sie fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen auf Kuba.
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