Seit 2004 müssen die gesetzlichen Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel nicht mehr erstatten. GKV-Versicherte tragen infolgedessen die Kosten für OTC-Medikamente (OTC: over the counter = rezeptfrei) mit Ausnahme von Produkten für Kinder bis zu 12 Jahren und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren selbst.
Erhalten Patienten von ihrem Arzt allerdings eine OTC-Verordnung auf einem grünen Rezept, haben sie in vielen Fällen die Möglichkeit, die Kosten von ihrer Krankenkasse in bestimmtem Umfang zurückzufordern. Gegen Vorlage des grünen Rezeptes und der Apothekenquittung übernimmt ein großer Teil der Krankenkassen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen Kosten für OTC-Arzneimittel[1]. Des Weiteren dient ein grünes Rezept Patienten als Merkhilfe hinsichtlich Präparatename, Wirkstoff und Darreichungsform. Der Arzt behält bei einer „Verordnung“ auf einem grünen Rezept seine Therapiefreiheit, ohne das Kassenbudget zu belasten und ist umfassender über die Medikationspalette seines Patienten informiert.
Rezeptfreie Arzneimittel: Rückgang bei Verordnungen auf grünem Rezept
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 45 Mio. Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf grünen Rezepten getätigt. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2018 um gut 8 %.
Zu den führenden, auf dem grünen Rezept empfohlenen Präparategruppen[2] zählen verschiedene Erkältungsmittel, Produkte gegen Schmerzen, Durchfallerkrankungen und Allergien. Sämtliche Top 10 Kategorien verzeichnen rückläufige Verordnungen bzw. Empfehlungen (Abb. 1 zum Herunterladen). Erkältungs- und Schmerzmittel, die bei Erkältungskrankheiten ebenfalls häufig angewendet werden, vereinen dabei zusammen fast die Hälfte der Verordnungen auf grünen Rezepten auf sich. Da die Erkältungssaison in 2019 gegenüber Vorjahr deutlich schwächer ausgeprägt war, dürften entsprechend weniger Patienten in den Arztpraxen vorstellig geworden sein; infolgedessen wurden möglicherweise auch weniger Empfehlungen für Präparate nachgefragt.
Im Ranking der 10 häufigst auf grünen Rezepten notierten Produkte finden sich die gleichen Präparate wie im Jahr 2018, wobei allerdings Rangverschiebungen festzustellen sind. Auf diese führenden Produkte entfällt fast ein Fünftel der Verordnungen (18 %). Nach Einsatzbereichen spiegeln sich hier erwartungsgemäß die insgesamt häufigst verordneten Arzneigruppen wider: fünf Erkältungsmittel (einschließlich Schnupfenpräparaten), drei Präparate gegen Magen- und Darmbeschwerden bzw. Übelkeit und zwei Schmerzmittel (Abb. 2 zum Herunterladen).
Rezeptfreie Erkältungsmittel via Versandhandel: teilweise steigende Nachfrage
Analysen zum Versandhandel 2019 weisen für die meisten rezeptfreien Arzneigruppen aus den Bereichen Erkältung und Schmerz eine steigende Nachfrage aus; nur wenige Gruppen verzeichnen hier eine Stagnation oder gar Rückgänge – im Gegensatz zur Vorortapotheke mit ebenfalls rückläufiger Tendenz (Abb. 3 zum Herunterladen). Letzteres korrrespondiert mit dem rückläufigen Trend bei grünen Rezepten, da diese in der Offizinapotheke vorgelegt werden.
Der Aufwind im Versand steht nur vordergründig im Gegensatz zu den rückläufigen Empfehlungen auf grünen Rezepten. Denn Erkältungssymptome werden vielfach erst einmal mittels Selbstmedikation und ohne Arztbesuch zu bekämpfen versucht. Möglicherweise trägt hierzu auch bei, dass die Verbraucher aus früheren Empfehlungen auf grünen Rezepten die Medikamente kennen und sie in der Folge die Präparate auch via Versand kaufen. Wobei bekanntermaßen gerade über den elektronischen Bestellweg auch Akutmedikationen wie eben Erkältungspräparate zwecks Bevorratung geordert werden.
[1] https://www.aponet.de/fileadmin/aponet/res/img/material/Allgemeines/Liste-Kassen-Erstattung-rezeptfreie-Medikamente.pdf
2 Auswertung nach dem Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikationssystem, dritte Ebene