Neue Ausschreibung der AOK: bis zu 40% der AOK-Arzneimittelverordnungen ab 2008 über Rabattverträge möglich
Seit Anfang August liegt die zweite Ausschreibung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn) zu möglichen Rabattvereinbarungen mit Geltung für die Jahre 2008 und 2009 vor. Von 134 Mio. zu Lasten der AOK abgegebenen Packungen entfielen im ersten Halbjahr 25% auf Substanzen, für die bereits ein Rabattvertrag besteht. Bei Berücksichtigung der Substanzen der zweiten Ausschreibung könnte sich der Anteil auf 40% erhöhen.
Substanzen der zweiten AOK-Ausschreibung betreffen 56% der zu Lasten der AOK verschriebenen Generika und Alt-Originale
Bezogen auf den gesamten GKV-Markt (= Verordnungen zu Lasten aller Gesetzlichen Krankenkassen) machen die 82 Substanzen der zweiten AOK-Ausschreibung derzeit 16% der Verordnungen aus. Eingeschränkt auf die Segmente Generika und Alt-Originale, die im engeren Sinne das eigentliche Wettbewerbssegment bilden, liegt der Anteil im GKV-Markt bei 23% und im „AOK-Markt“ bereits bei 56%.
Unterschiedliche Betroffenheit von Herstellern – Beteiligung an Ausschreibung für Generikafirmen fast zwingend
Für die 82 Substanzen der zweiten Ausschreibung gibt es zur Zeit insgesamt fast 170 Anbieter. Dabei stellt sich die „Betroffenheit“ der Hersteller nach dem Umfang der Verordnungsmenge sehr unterschiedlich dar. Bei 13 Unternehmen liegt der Absatz ihrer entsprechenden Präparate im „AOK-Markt“ des ersten Halbjahres 2007 bei über 70%. Für diese Unternehmen wird zwingend sein, sich an der Ausschreibung mit Angeboten zu beteiligen, um drastische Marktanteilsverluste zu vermeiden. Für weitere 15 Unternehmen liegt der Absatz im AOK-Markt zwischen 50 und 70%, und für 31 Firmen immerhin noch zwischen 25 und 50%. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung für einen Rabattvertrag für viele Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Die Betroffenheit nach Umsätzen (Basis: Listenpreise) mag dies noch mehr verdeutlichen. Danach liegt der Umsatzanteil der ausgeschriebenen Substanzen am AOK-Markt bei 39 Unternehmen über 70%, bei 11 Firmen zwischen 50 und 70%, und bei 18 Anbietern zwischen 25 und 50%.
Eine verschärfte Bedingung der zweiten Ausschreibung besteht in der sog. „75%-Regel“, wonach ein Hersteller mindestens 75% der innerhalb eines Wirkstoffs im Jahr 2006 zu Lasten der AOK abgerechneten Arzneimittelpackungen im Angebot haben muss. Eine wirkstoffbezogene Überprüfung der in die Erstverträge einbezogenen elf Hersteller für 43 Substanzen zeigt, dass diese Eintrittshürde nicht von allen Herstellern erfüllt wird.
Rabattverträge bedeuten nicht für jeden Hersteller das Gleiche, aber für alle eine Herausforderung – IMS leistet Hilfestellung bei Positionierung
Je nach Betroffenheit nicht nur hinsichtlich der Beteiligung an den Verträgen der AOK, sondern auch der anderen Krankenkassen der GKV, haben Rabattverträge für Hersteller eine unterschiedliche Bedeutung. Für alle jedoch stellen die Kontrakte eine außerordentliche Herausforderung dar, sei es, weil bereits Verträge abgeschlossen wurden, sei es, weil die Entscheidung zum ersten Mal ansteht. IMS verfolgt die Entwicklung im Markt der Rabattverträge aller Kassen kontinuierlich. Durch die Analyse des Rabattgeschehens bietet IMS Unternehmen wesentliche Hilfestellung bei der strategischen Planung und konkreten Entscheidung für oder wider Rabattverträge an. Hier haben sich Simulationen von unterschiedlichen Szenarien als beste Möglichkeit bewährt, um „evidence based“ zur richtigen Entscheidung zu gelangen. Mit dem Simulationsmodell „IMS react!“ steht ein Instrument zur Verfügung, das die entsprechend relevanten Kriterien und Fakten berücksichtigt.