Zum 1. April 2014 wurden die Festbeträge für 46 Festbetragsgruppen bzw. 6800 Handelsformen angepasst.
Für die Hersteller gehen damit - abhängig von ihrem derzeitigen Preisniveau - zahlreiche strategische Überlegungen einher.
Eine Handlungsoption wäre z.B. aus Wettbewerbsgründen den Preis auf das neue Festbetragsniveau oder sogar 30 % darunter zu senken, um Zuzahlungen der Patienten zu vermeiden. Derzeit sind nach Angaben des GKVSpitzenverbandes rund 5000 Arzneimittel über die "30 % Regel" von der Zuzahlung befreit.
Eine andere Option wäre, den Preisstand zu halten, da über viele Festbetragsprodukte zusätzlich Rabattverträge abgeschlossen wurden und für die Krankenkassen der rabattierte Preis ausgabenrelevant ist. Zudem können auch Rabattarzneimittel im Rahmen von Rabattverträgen von der Zuzahlung befreit werden.
Für die Apotheker sind die Herstellerreaktionen relevant, da im Falle von Preisabsenkungen Lagerwertverluste entstehen können.