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ITA Institut für Transparenz GmbH

Nachbesserungsbedarf bei Informationspflichtenverordnung für Versicherungsverträge

Verordnungsentwurf fördert Kreativität der Versicherer

(lifePR) (Berlin, )
Zeitgleich mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) soll zum 1. Januar 2008 auch die Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)in Kraft treten. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, im Rahmen der VVG-InfoV, mehr Transparenz für die Verbraucher zu schaffen. So soll Konsumenten durch die Ausweisung sämtlicher Kostenbeträge eine Vergleichsmöglichkeit der auf dem Markt angebotenen Produkte gegeben werden (§ 2 Abs. 1, Nr. 1, § 4 Abs. 4). Die in dem Entwurf vorgesehene Angabe der Abschlusskosten einer Lebensversicherung in Euro-Beträgen ist in der jetzigen Form nach Ansicht des ITA nicht zielführend. Sie führt lediglich zum Wettbewerb der Versicherer um die geringsten Abschlusskosten in absoluten Beträgen. Auch die vorgesehene Regelung der Modellrechnung (§ 2 Abs. 3) gibt Anlass zu Kritik. Daher setzt sich das ITA dafür ein, den aktuellen Entwurf im Sinne der Verbraucher umzugestalten.

Das im August 2006 in Berlin gegründete Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA)verfolgt das Ziel, den Markt der Altersvorsorge zu durchleuchten und so Vermittler und Verbraucher über Fallstricke aufzuklären. Für die Kompetenz und Unabhängigkeit des ITA steht Dr. Mark Ortmann, der Gründer und Direktor des Instituts.

Die VVG-InfoV sieht die Ausweisung sämtlicher Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Darstellung der laufenden Vertragskosten in Euro-Beträgen vor. Verbraucher sollen anhand der ausgewiesenen Beträge eine klare Tatsachengrundlage für ihre Entscheidung für oder gegen ein Produkt bekommen. Aber dies wird laut ITA nicht erreicht, da lediglich der absolute Kostenbetrag in den Vordergrund gerückt wird. Die Konsequenz: Zwischen den Versicherern kommt es zu einem Wettbewerb um die niedrigsten Abschlusskosten in absoluten Beträgen. Die Anbieter werden versuchen, die Kosten auf anderem Wege wieder reinzuholen, was wiederum für Verbraucher auf den ersten Blick nicht erkennbar wäre. Zum Beispiel werden die Kosten in höhere Gebühren für die Kapitalanlage umgelenkt. Eine weitere Variante wäre das Versprechen von „Treueboni“, die in die Modellrechnung mit einfließen, jedoch nur ausgezahlt werden, wenn der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit bestehen bleibt: Womit das Thema der versteckten Stornogebühren auf die Agenda käme.
Findige Anbieter werden sehr schnell Modelle entwickeln, wie sie die zu Gunsten des Wettbewerbs gering gehaltenen Abschlusskosten wieder ausgleichen können. Fazit: Die Verordnung in ihrem jetzigen Entwurf fördert nur teilweise Transparenz. Im schlechtesten Fall verschleiert sie die tatsächlichen Kosten.

Den Versicherern eröffnen sich zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten, wie sie Kosten weiterhin verschleiern können. So werden zum Beispiel Honorarmodelle eingesetzt, die nur auf den ersten Blick günstiger sind. Hier erhält der Kunde zwar einen Nettotarif ohne Abschlussprovisionen, schließt aber gleichzeitig einen Honorarvertrag mit dem Vermittler, der dem Vermittler ein Honorar in Höhe der bisherigen Abschlussprovision sichert. Das Honorar wird nicht auf einen Schlag an den Vermittler bezahlt, sondern über einen Abschlag bei der Versicherungsprämie. Mit anderen Worten: Der Kunde zahlt einen konstanten Beitrag, davon geht aber nur ein Teil an die Versicherung, der andere Teil geht an den Vermittler als Vermittlungshonorar. Kommt es zu einer Stornierung der Lebensversicherung, muss das Honorar dennoch weiter bezahlt werden. Damit entsteht ein größerer Schaden für den Versicherungsnehmer als bei einem Rückkauf, bei dem er ja einen Rückkaufswert erhält, der nach den Regelungen des neuen VVG wesentlich höher ist als bisher.

Ungleichbehandlung verschiedener Produktarten

Schließlich werden auch alternative Anlageformen zu Unrecht unterschiedlich behandelt.
Entscheidet sich der Interessent zum Beispiel für eine Einmalzahlung in eine Rentenversicherung in Höhe von 100.000 Euro, so werden die Abschlusskosten in Höhe von zum Beispiel 5.000 Euro ausgewiesen. Investiert er stattdessen in einen Investmentfond, so würde nur auf einen Ausgabeaufschlag in Höhe von beispielsweise fünf Prozent hingewiesen. Zahlt er hingegen den Betrag auf ein Festgeldkonto ein, erhält er einen Zinssatz von circa 2,5 Prozent und bekommt keine Auskunft darüber, dass die Bank sein Geld zu einem Zinssatz von zum Beispiel 7 Prozent an andere Kunden verleiht.

Jährlich ausgewiesener Prozentsatz statt absoluter Kostenbeträge

Das ITA schlägt die Ausweisung der Vertragskosten als jährlichen Prozentsatz vor, der zum einen sämtliche Kosten für den Versicherungsmantel und zum anderen die Kosten für die Kapitalanlage enthält. Damit ist ein Verschieben der sichtbaren Versicherungsmantelkosten auf die nicht sichtbaren Kapitalanlagekosten nicht mehr möglich. Diese Prozentangabe bietet dem Verbraucher eine echte Vergleichsmöglichkeit. Es müssen lediglich die ausgewiesenen Prozentangaben, die für die Gesamtkosten eines Produkts stehen, verglichen werden. Auf den ersten Blick wird klar, welches Produkt weniger von der zu erzielenden Rendite wegnimmt. Zudem ist es möglich, den Kosten die Renditechance der ausgewählten Kapitalanlage gegenüberzustellen.

Nachteile der geplanten Modellrechnung

Der Entwurf sieht ebenso vor, dass Modellrechnungen künftig mit dem 1,67-fachen des Höchstrechnungszinses, der heute bei 3,76 Prozent liegt, sowie einem Punkt darüber und darunter darzustellen sind. Grundsätzlich begrüßt das ITA auch dieses Vorhaben, da erstmalig die Produktkosten deutscher Lebensversicherungen zu berechnen sind. Jedoch bringt die angestrebte Regelung auch Nachteile mit sich. So wird zum Beispiel ein erfolgreicher Versicherer, der in der Vergangenheit stets hohe Überschüsse zu Gunsten seiner Kunden erwirtschaftet hat, mit einem nicht erfolgreichen Anbieter auf eine Ebene gestellt. Verbrauchern bieten sich bei klassischen Produkten keinerlei Anhaltspunkte mehr, wenn es um die Differenzierung der Versicherungsleistungen wie Risikoschutz, Verwaltungskosten oder Kapitalanlage geht. Das ITA schlägt daher vor, die bestehende Regelung um einen weiteren Prozentsatz zu ergänzen: Die in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Rendite, die bei einem Vertrag derselben Laufzeit im Abschlussjahr fällig wird.

Abschließende Empfehlung des ITA

Dem aktuellen Entwurf der VVG-InfoV sind zwei Ergänzungen hinzuzufügen:

1. Die bindende jährliche Darstellung der prozentualen Gesamtkosten, inklusive der Kapitalanlagekosten, wie es zum Beispiel in Großbritannien mit der „Reduction-in-
Yield-Methode“ seit jeher erfolgreich durchgeführt wird.
2. Die Ergänzung der Modellrechnung um diejenige Rendite, die der Anbieter für denselben Vertrag – selbe Laufzeit, Risikoschutz, Kostengruppe etc. – im Abschlussjahr tatsächlich erzielt hat.

Damit wird ein sinnloser Wettbewerb unter Versicherern um die geringsten Abschlusskosten gar nicht erst ausbrechen. Ebenso werden keine unseriösen Modelle zur Kostenverschleierung entwickelt – im Fokus aller Bemühungen steht die Schaffung wirklicher Transparenz und somit der Verbraucher, um den es schließlich auch geht.

ITA Institut für Transparenz GmbH

Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) mit Sitz in Berlin wurde 2006 gegründet. Ziel ist es, den Markt der Altersvorsorge differenziert zu beobachten, über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Angebote zu informieren sowie Verbrauchern und Vermittlern eine Orientierungs- und Ent- scheidungshilfe für die richtige Wahl des Versicherungsproduktes zu geben. Für die Kompetenz und Unabhängigkeit des Instituts steht Dr. Mark Ortmann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts.

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