Immer mehr Schulen setzen auf eine gemeinsame Lernplattform, innerhalb derer Unterrichtsmaterialien digital abgelegt werden können. Aber was ist in dieser von externen Zugriffen geschützten Umgebung rechtlich erlaubt und was nicht?
Darüber diskutieren:
Johannes Philipp, Referent für Medienpädagogik an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen. Mit dem Medienrecht an Schulen beschäftigt er sich bereits seit den 80er-Jahren. Die Akademie Dillingen arbeitet bereits sehr lange mit Lernplattformen und ist stark in das Ausrollen der landeseinheitlichen Lernplattform in Bayern eingebunden.
„Wir empfehlen den Schulen, die wir beraten, weitgehend auf Medien und Materialien zurückzugreifen, die frei verfügbar oder mit Creative Commons Rechten versehen sind. Sollte das nicht möglich sein, sollen digitale Unterrichtsmaterialien in einem geschützten, nicht-öffentlichen Bereich ihrer Lernplattform, also meist innerhalb einer Schulklasse, belassen werden.“
Inge Voigt-Köhler ist stellvertretende Leiterin des Zentrums für Medien im Landesinstitut für Schule Bremen und führt zahlreiche Schulungen zum Urheberrecht im Land Bremen für Lehrkräfte und Referendare durch.
„Spätestens seitdem wir eine einheitliche Lernplattform für alle Bremer Schulen eingeführt haben, stellen wir einen erhöhten Bedarf an Aufklärung beim Kopieren und Teilen von digitalen Unterrichtsmaterialien fest. Besonders wichtig ist es uns, trotz vieler rechtlicher Grauzonen, Lehrkräfte zum Arbeiten mit digitalen Lernmedien und –Materialien zu ermutigen. Besonders kontrovers gesehen wird derzeit die Rechtslage, ob und wie Materialien aus Schulbuchverlagen in Lernplattformen gespeichert und zugänglich gemacht werden dürfen.“
Tobias Koch, Rechtsassessor und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht von Herrn Prof. Dr. Heckmann an der Universität Passau ergänzt diese Diskussion um die juristische Perspektive:
"Der Einsatz digitaler Medien ist für eine zeitgemäße Mediennutzung im Schulunterricht unverzichtbar, darf Urheberrechte dennoch nicht vernachlässigen. Es ist ein interessengerechter Ausgleich der Urheber, Verleger und Nutzer anzustreben. Das Internet und die damit verbundenen Vervielfältigungsmöglichkeiten stellen das Urheberrecht vor eine besondere Herausforderung. Trotzdem darf das Recht der Technik nicht hinterherlaufen."
Fragen der Teilnehmenden können im zweiten Teil der Online-Veranstaltung eingebracht sowie im Vorfeld auf twitter per hashtag #itstalk3 diskutiert werden. Die Anmeldung zu dieser Online-Veranstaltung ist kostenfrei unter http://www.itslearning.de/itstalk3 möglich.
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und registrierten Teilnehmern im Nachgang zugesendet.