Schick befürwortet zudem die Überlegung von Union und SPD, bei einem früheren Verkauf lediglich den für die noch verbleibende Frist ausstehenden Anteil von den Erben zu fordern statt der kompletten Erbschaftsteuer. Damit wären nach einer achtjährigen Weiterführung des Unternehmens nur die verbleibenden 20 Prozent der Erbschaftsteuer zu zahlen, statt wie zuvor geplant der vollständige Betrag.
"Allerdings bleiben im Bereich der Immobilienerben nach wie vor zahlreiche Missstände unberücksichtigt", kritisiert Schick. Hierunter fiele insbesondere der Verschonungsabschlag, der bei Immobilienunternehmen lediglich bei zehn Prozent liegt, wohingegen den übrigen Unternehmen ein Abschlag von 85 Prozent gewährt wird. "Nachdem die für den 25. April geplante Verabschiedung der Reform nun auf den 6. Juni verlegt wurde, sollte die Regierung noch vor der Verabschiedung dringend die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen ergreifen."