Marion Rexin, eine der bekanntesten Gebärdensprachdolmetscherinnen in Bayern, hält Vorträge und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema, wer wann und warum die Dolmetscherkosten finanziert. „Wichtig ist, immer vor dem Dolmetschereinsatz die Kosten zu klären und den Antrag zu stellen“, empfiehlt Rexin.
Im Interview erfahren die Leser, wo und wer einen Gebärdensprachdolmetscher bestellen kann, dessen Kostenträger je nach Einsatzbereich ganz unterschiedlich sein können. So werden die Kosten z.B. für einen Hausarzt- oder Facharztbesuch von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt nicht bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), wo die Gebärdensprachdolmetscherkosten nicht erstattet werden. Basierend auf einem Gerichtsurteil muss beim stationären Aufenthalt die Klinik die Dolmetscher bezahlen.
Es gibt auch Stornogebühren, da für die Dolmetscher auf jeden Fall irgendwelche Kosten (Fahrt-kosten, Einnahmeverlust usw.) entstehen. In einigen Fällen werden diese Gebühren vom Kos-tenträger übernommen aber gesetzlich ist hier noch einiges ungeklärt.
Das vollständige Interview, das Judit Nothdurft geführt hat, ist auf dem Portal für Hörbehinderte www.deafservice.de als Experteninterview zu lesen.