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Selbstbestimmung durch anwaltliche Vollmachten – auch ganz ohne Anwaltstermin!

Ohne Vollmachten ist man bei Krankheit oder Unfall fremdbestimmt / Doch wie lassen sich Vollmachten einfach und rechtskonform lösen?

(lifePR) (Nürnberg, )
Eine anwaltliche Vorsorgevollmacht lässt sich auch ohne große Aufwände und vor allem kostengünstig ausfertigen – und das trotz persönlicher Begleitung und rechtlich individueller Erstellung.

Selbstbestimmt agieren

Auch wenn juristische Themen auf den ersten Blick kompliziert aussehen – die Beschaffung einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht ist überraschend einfach. In jedem Fall trägt sie wesentlich dazu bei, entspannt in die Zukunft zu blicken. Wozu aber Vollmachten? Im Vordergrund steht der Wunsch, innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten selbst dann noch über sich bestimmen zu können, wenn das aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist. Dabei soll vor allem die Betreuung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vermieden werden. Das gilt für Patienten- und Betreuungsverfügungen ebenso wie bei anderen Gründen rund um Unternehmervollmachten, Sorgerechtsverfügungen und sonstige Vorsorgevollmachten. Empfehlenswert ist eine juristisch wasserdichte Ausführung. Sie gewährleistet die notwendige Rechtssicherheit, damit es später auch tatsächlich so kommt wie gewünscht.

Die anwaltliche Vorsorgevollmacht entlastet auch Verwandte oder Geschäftspartner

Klarheit ist alles - wenn die jeweiligen Wünsche, Vorstellungen oder auch Anordnungen eindeutig formuliert und dokumentiert sind, kommen Zweifel und Unsicherheiten durch Ärzte, Behörden und Gerichte gar nicht erst auf. Außerdem können Familienangehörige als Bevollmächtigte über eine anwaltliche Vorsorgevollmacht, wie die Praxis zeigt, schneller handeln, da nicht erst zum Beispiel Entscheidungen eines gerichtlich bestellten Betreuers abgewartet werden müssen. Insofern gehört es zu einer verantwortungsbewussten Zukunftsplanung, sein Umfeld von Ungewissheiten zu befreien und für eine emotionale Entlastung besonders von Angehörigen zu sorgen. Der Vollmachtgeber stellt durch die Vorgabe seiner Wünsche sicher, dass in seinem Sinne gehandelt wird. Für die Ausstellung solcher Rechtsdokumente ist es dank zeitgemäßer Angebote von spezialisierten Servicedienstleistern für rechtliche Vorsorge gar nicht mehr nötig, mühsam einen Anwalt oder Notar zu finden, einen Termin auszumachen und dann noch hinzugehen. Der Anwalt steht dem Kunden trotzdem zur Seite, und man wird organisatorisch begleitet.

Die Lösung

Das geht schneller, günstiger und bequemer. Denn ein organisatorisch unterstützender Servicedienstleister wie die JURA DIREKT GmbH ist eine effiziente und zeitsparende Alternative.

Der Prozess der Erstellung ist einfach und strukturiert: Nach einer kostenlosen telefonischen Erstaufklärung füllt der Mandant einen Onlinefragebogen mit seinen Daten und grundlegenden Wünschen für seine und eventuell die Vorsorgedokumente des Partners aus. Danach erfolgt in einem Telefonat mit einem geschulten Mitarbeiter von JURA DIREKT die persönliche Softwarebegleitung zur Finalisierung der Datenerfassung und der Vorgaben. Abschließend erstellt eine Anwaltskanzlei die individuellen Vorsorgedokumente, die der Mandant in einer hochwertigen Mappe per Post zugeschickt bekommt. Das dann unterschriebene Original wird bei JURA DIREKT im zugangsgesicherten Archiv physisch und auf deutschen Servern digital hinterlegt – der Mandant behält eine Rechtsanwaltskopie für seine Unterlagen. Im Service-Paket enthalten ist auch eine individuelle Notfallkarte sowie zwei Schlüsselanhänger mit Notfallrufnummer und persönlicher datenschutzsicherer Notfall-ID-Nummer. Es wird aus Sicherheitsgründen bewusst auf das Aufdrucken personenbezogener Daten verzichtet.

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JURA DIREKT – einfach, preiswert, rechtskonform

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JURA DIREKT mit Sitz in Nürnberg ist eine seit 2011 bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge. Aufklärungsarbeit zu Auswirkungen fehlender Vollmachten auf entsprechende Fachbereiche findet über Vorträge und Kooperationen aus den Bereichen Finanzen, Bank, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin statt. JURA DIREKT beauftragt als Servicegesellschaft kooperierende Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Für Vollmachten und Verfügungen sorgt der JURA DIREKT-Service mit 15 Servicepunkten für dauerhafte Aktualität, schnelle Auffindbarkeit und Sicherheit der Dokumente. Weiter stehen darin ein umfangreicher, persönlicher Nothilfe-Service mit internationaler Notfallnummer, 24/7-Service, anwaltlicher Unterstützung und persönlicher Begleitung sowie Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und ein Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten) zur Verfügung. Ebenfalls stehen digitale und mobile Notfall-Helfer wie ein digitaler Notfall-Order und Notfall-App für die ganze Kundenfamilie zur Verfügung.

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