Die Bundesregierung hat nach dem bereits am 22. August 2007 beschlossenen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Entschuldung mittelloser Personen nun den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes vorgelegt. Vorgesehen ist, dass Guthaben auf bestimmten Konten künftig automatisch in demselben Umfang dem Vollstreckungszugriff des Gläubigers entzogen sind wie dies beim Arbeitseinkommen bereits der Fall ist. Dort werden dem Schuldner besondere Beträge als Arbeitsanreiz und für die Kosten der Fahrt zur Arbeit belassen. Nach dem neuen Gesetzentwurf soll es jedoch keine Rolle spielen, ob das Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen oder aus Schenkungen bzw. privaten Verkaufserlösen stammt. Deshalb kann es künftig vorkommen, dass ein Gläubiger dem Schuldner Beträge für Fahrtkosten belassen muss, obwohl dieser gar nicht arbeitet.
"Dieses unbefriedigende Ergebnis zeigt", so Goll, "dass wir uns nicht auf eine bloße Verfahrensvereinfachung beschränken dürfen, sondern die komplexen und in vieler Hinsicht veralteten Pfändungsschutzbestimmungen selbst auf den Prüfstand stellen müssen." Die von der Bundesregierung geplante Vereinfachung des Kontopfändungsschutzes gehe durchaus in die richtige Richtung, sie dürfe aber eben nicht durch eine Ausweitung des ohnehin schon weit reichenden Pfändungsschutzes erkauft werden, verdeutlichte Goll.
Die Justizministerkonferenz der Länder hatte im Herbst vergangenen Jahres eine Arbeitsgruppe beauftragt, Lösungsvorschläge für eine Harmonisierung und Vereinfachung insbesondere im Bereich der Pfändungsschutzbestimmungen zu erarbeiten. "Diese Vorschläge sollten jetzt erst einmal abgewartet werden", schlug Goll vor. "Bis dahin könnte man allenfalls überlegen, ob bei einer Kontopfändung ein Basisbetrag automatisch pfändungsfrei gestellt wird, der dann aber deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen liegen müsste."