„Jeder gesetzlich Krankenversicherte in Hessen, der sich impfen lassen möchte, kann diese Leistung ohne Zusatzkosten in den Arztpraxen in Anspruch nehmen", erklären Frank Dastych und Dr. Günter Haas, die beiden Vorstandsvorsitzenden der KVH.
Besonders empfohlen wird die Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Personen ab 60 Jahre, für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen. Auch Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können, sollten sich impfen lassen.