Ryanair hatte in den vergangen Tagen angekündigt, dass Kunden der Airline, die ihr Ticket über Drittanbieter gebucht haben, von dem Unternehmen nicht befördert werden. Sämtliche über Online-Portale wie CheapTickets.de erworbenen Tickets seien ungültig und würden rückwirkend storniert. Diese Aussagen waren seitens zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen, Tourismusverbände sowie der Politik europaweit heftig kritisiert worden. "Die Ankündigung von Ryanair ist nicht nur ein unmittelbarer Angriff auf die Passagiere und damit die Kunden der Fluglinie, sondern umso ärgerlicher, als dass der Zeitpunkt mitten in der Haupturlaubszeit liegt und somit Tausende Reisende direkt betrifft", so Derlien weiter.
Das Landgericht Frankfurt/M. folgte im Ergebnis der Argumentation von CheapTicktets.de, dass die Ryanair-Drohung eine nachhaltig diskriminierende Wirkung gegenüber Portalen wie CheapTickets.de ausübe, da ein Passagier, der sein Ticket bei einem Online-Portal erwirbt, das im Nachhinein für ungültig erklärt wird, an der Seriosität des Portals zweifeln müsse. "Ryanair versucht mit dieser Aktion in erster Linie, gegen alle Kundeninteressen möglichst alle Fluggäste über die eigene Website zu führen, damit diese dort zusätzliche Reiseleistungen wie Hotels, Mietwagen oder Versicherungen erwerben", ergänzt Lutz Derlien. "Online-Portale wie CheapTickets.de fördern aber die Transparenz im Netz, da sie aus der Vielzahl der im Netz vorhandenen Informationen für den Kunden die jeweils günstigsten Angebote übersichtlich darstellen und somit einen Zusatznutzen bieten."