Krankenkassen übernehmen weder die Anschaffung noch die Ausbildung von Assistenzhunden mit Ausnahme von Blindenführhunden. Assistenzhunde steigern die Lebensqualität von Menschen mit Handicap. Besonders Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), Autismus oder einer Gehbehinderung erlangen durch Assistenzhunde im Alltag mehr Vertrauen, Sicherheit und Mut. Oftmals stellen Familien, der Sozialdienst oder Betreuer die Anträge zur Förderung, da viele Schützlinge noch im Schulalter oder psychisch nicht dazu in der Lage sind. 2021 wurden bundesweit 19 Projekte erfolgreich von der Stiftung gefördert, wobei jedes Projekt für ein sog. Mensch-Tier-Team steht. Die Projekte werden derzeit mit einer Summe von max. 1.000,00 € gefördert. Darüber hinaus steht die Stiftung seinen Antragstellern jederzeit beratend zur Seite und unterstützt unentgeltlich bei der Organisation und Vermittlung von Assistenzhundeschulen.
Die Projekte werden durch Spendenaktionen, Privatpersonen und Tierarztpraxen finanziert. Voraussetzung für eine Förderung sind die 50 % Finanzierung der Ausbildung durch externe Träger oder Personen, Nachweis zur medizinischen Bedürftigkeit, Kostenvoranschlag einer Hundeschule und ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein). Die Voraussetzungen stellen sicher, dass Projekte tatsächlich umgesetzt und Förderzusagen der tatsächlichen Bedürftigkeit entsprechend ausgesprochen werden. In 2022 sind bislang 21 Förderzusagen ausgesprochen, doch weitere Antragsteller warten bereits auf eine Zusage. Aktionen wie die ROSENGARTEN-Sterne Gedenkaktion zu Weihnachten oder Ostern, die Familie Nietfeld mit der ROSENGARTEN GmbH jedes Jahr auf Neue mit viel Liebe zum Detail umsetzen, ermöglichen Tierhaltern ihren verstorbenen Lieblingen zu gedenken und gleichzeitig etwas Gutes zu tun, denn jeder Euro zählt.