Eine Entscheidung für die Niederflurtechnik (Linie D) hätte eine erhebliche Verschlechterung des derzeit hohen barrierefreien Standards zur Folge. Zudem käme es zu zeitlichen Verzögerungen durch die Beschaffung der neuen Fahrzeugflotte und dem Ausbau von Bahnsteigen auf eine Höhe von ca. 30 cm, was eine Benachteiligung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen insbesondere im Bereich der Linie D im ÖPNV darstellt.
Sachverhalt / Begründung
Den Bedarf an barrierefreien Standards belegen folgende Zahlen: In der Region Hannover leben rund 106.000 Menschen mit Behinderungen (Grad der Behinderung 50+).
Bis zum Jahr 2030 wird sich prognostisch die Zahl der mobilitätsbeeinträchtigten Menschen um 50% erhöhen. Folglich wird die Zahl der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, signifikant ansteigen (Rollstuhlfahrer/innen, ältere Menschen mit Rollatoren, Personen mit Kinderwagen, ...).
I. Aufnahmekapazität Hochflurbahnen
In den neuen Hochflurbahnen TW 3000, die von der üstra derzeit beschafft werden, sind zwischen den Türbereichen ausschließlich Sitze in Längsbestuhlung vorgesehen. Die Durchgangsbreite beträgt dort 100 cm, so dass das Durchfahren des Wageninneren mit Rollstuhl oder Kinderwagen problemlos möglich ist.
Der TW 3000 ist mit zwei Rollstuhlbereichen (Stellflächen) ausgestattet. Diese sind 180 cm lang und bieten in das Wageninnere hinein 150 cm Platz zum Wenden.
Zusätzlich ist das Fahrzeug so gestaltet, dass sich - je nach Anzahl weiterer Fahrgäste - nochmals vier bis fünf Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen darin aufhalten können und jede Wagentür zum Ein- und Aussteigen nutzen können.
II. Aufnahmekapazität Niederflurbahnen
In Niederflurfahrzeugen ragen die Drehgestelle in das Wageninnere, über denen sich im Inneren des Wagens in der Regel Sitze in Querbestuhlung befinden. Die Durchgangsbreite zwischen zwei gegenüberliegenden Sitzen kann dann nur ca. 60 cm betragen. Damit ist sie für eine Person mit einem durchschnittlich breiten Rollstuhl zu gering, um durchfahren zu können.
Hier ist es nicht möglich, nach dem Zustieg durch das Wageninnere zu einer anderen Tür zu gelangen.
Ist bereits ein rollstuhlfahrender Fahrgast eingestiegen, ist ein weiterer Zustieg (Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator) durch dieselbe Wagentür nicht möglich.
In vorhandenen Niederflursystemen in Deutschland (z.B. Bremen, Kassel, Dresden, Berlin, Freiburg) ist für den Zustieg von Rollstuhlfahrern/innen pro Wagen eine Tür mit einem Hublift oder einer Klapprampe ausgestattet. Da die Durchfahrmöglichkeit nicht gegeben ist (s.o.), muss der/die Rollstuhlfahrer/in im Türbereich verbleiben, und es kann kein(e) weiterer(e) Rollstuhlfahrer/in zusteigen.
Erfahrungen und Beobachtungen der üstra zeigen, dass der Bedarf pro Wagen oft bei mehr als zwei Plätzen für Rollstuhlfahrer liegt.
Folgende Behinderten- und Sozialverbände, Organisationen, Initiativen und Vereine in Hannover und aus dem Regionsumland fordern die Fraktionen der Regionsversammlung auf,
1. ein klares Votum pro Hochflursystem (Linie D) abzugeben und sich damit gegen eine Verschlechterung vorhandenen hohen barrierefreien Standards im ÖPNV aussprechen und
2. kein Votum in der Regionsversammlung am 15.Mai 2012 für eine Bürgerbefragung im Regionsgebiet abzugeben.
BVN Regionalverein Hannover e. V., Brigitte Beschenbossel, Wolfgang Moser
Programmbereich Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung, VHS Hannover, Ulrike Ernst
Fünf-Uhr-Club für Menschen mit und ohne Behinderung, Peter Wortmann
Fokus e.V., Dietmar Hanst
Selbstbestimmt Leben Hannover e.V., Sigrid Lübbers
BSK e.V., Gerwin Matysiak
Verband kleinwüchsiger Menschen, Lydia Maus
Verkehrs-AG, Claus Mohr SoVD, Ursula Pöhler
Seniorenbeirat LHH, Erika Sommerfeld
Beauftragte der LHH für Menschen mit Behinderung, Andrea Hammann
Beauftragter der RH für Menschen mit Behinderungen, Hans-Christoph Brehmer