Dabei geht es nicht um medizinische Masken, die aufgrund der Ressourcenknappheit unbedingt dem medizinischen Personal und Einsatz vorbehalten bleiben müssen. Aber die einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff, die sich jeder anschaffen muss, sollen auch in den Krankenhäusern zum Fremdschutz getragen werden: Patientinnen und Patienten mit Terminen und Besucherinnen und Besucher dürfen ab Montag die Kliniken nur noch bedeckt betreten.
Weiterhin gilt ein generelles Besuchsverbot mit Ausnahme von:
- Seelsorger*innen,
- Eltern, die ein minderjähriges Kind oder Neugeborenes besuchen und Väter während der aktiven Geburtsphase
- Rechtsanwält*innen und Notar*innen,
- sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist
- sowie Besuche bei kritischen, palliativ-medizinisch behandelten Patient*innen.