Das neue Gesetz machte eine Revision der Leitlinie notwendig. Diese wurde vom Arbeitskreis Patientenverfügungen des Klinikums der Universität München in Angriff genommen (Leitung: Prof. G.D. Borasio, Pflegedirektor Peter Jacobs, Regierungsdirektor Jürgen Weber; wissenschaftliche Mitarbeit: Dr. Dr. R. Jox, Dr. E. Winkler). Vertreter aus verschiedenen medizinischen Fachrichtungen (u.a. Palliativmedizin, Chirurgie, Intensivmedizin, Neurologie, Onkologie, Pädiatrie, Psychiatrie Rechtsmedizin) und Berufsgruppen (Pflegende, Seelsorger, Ethiker, Juristen) trugen dazu bei, die neue Leitlinie den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Auch der bereits bei der ersten Version festgelegte Ablauf, um Entscheidungen am Lebensende treffen zu können, wurde an die neue Gesetzgebung angepasst, konnte dabei aber seine Grundstruktur unverändert beibehalten. Die revidierte Version der Leitlinie wurde zusätzlich durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München, Dr. iur. Hans-Joachim Heßler (ebenfalls Bundestags-Sachverständiger im Gesetzgebungsprozess zum Patientenverfügungsgesetz) juristisch geprüft. Nach Verabschiedung durch den Klinikumsvorstand wurde die Leitlinie im November 2010 allen Mitarbeitern des Klinikums der Universität München zugängig gemacht.
Das Klinikum der Universität München bietet die Leitlinie in beiden Versionen (Kurz- und Langfassung) zum freien Download im Internet an (www.klinikum.uni-muenchen.de), damit möglichst viele klinische Einrichtungen in Deutschland (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hospize, etc.), die Möglichkeit haben, auf ein rechtlich geprüftes und in der Praxis bewährtes Dokument zurückzugreifen. Die Weiterverwendung dieser Dokumente (ganz oder teilweise) ist allen öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland unter Quellennennung ausdrücklich erlaubt.