Mobbing am Arbeitsplatz: Was darunterfällt und was rechtlich möglich ist
Egal, ob durch Vorgesetzte oder durch Kollegen, Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Phänomen, das den Betroffenen nicht nur in seiner Arbeit einschränkt, sondern ihn auch psychisch und körperlich krankmachen kann. Da das Schikanieren zumeist sehr subtil stattfindet, ist ein (rechtliches) Vorgehen oftmals schwierig. Bei guter Beweislage ist ein Durchsetzen rechtlicher Ansprüche aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz jedoch durchaus möglich.
Definition von Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen
Bislang gibt es noch keine feste, arbeitsrechtliche Definition von Mobbing. Es lassen sich jedoch Merkmale finden, die dieses Phänomen bzw. diesen langanhaltenden Konflikt zwischen Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmer und -geber charakterisieren.
Typische Mobbingmerkmale:
- Klare Täter-Opfer-Beziehung
- Ein systematischer, länger andauernder Zeitraum (mindestens sechs Monate lang bei mindestens einer Handlung pro Woche)
- Eine eindeutig schikanöse Tendenz der Handlung (Anfeindung, Beschimpfung, Demütigung, Ausgrenzung, sexistische oder rassistische Äußerung)
- Eine klare Verbindung zwischen diesen Handlungen und dem Leiden des Betroffenen
Rechtliche Situation und mögliches rechtliches Vorgehen
Mobbing ist kein eigener Rechtsbegriff und bietet demnach keine direkte Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht – gerade das macht das rechtliche Vorgehen gegen Mobbing am Arbeitsplatz so schwierig. Da es dementsprechend auch keinen Mobbing-Straftatbestand gibt, muss bei einer rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen auf andere strafrechtlich verfolgbare Handlungen ‚zurückgegriffen‘ werden. Dazu gehören unter anderem Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder fahrlässige bzw. vorsätzliche Körperverletzung.
Relativ gängig ist eine Schadensersatzklage, wobei auch hier die Erfolgsquote eher gering ist. Gerichte sind hinsichtlich der Beweise sehr anspruchsvoll und machen es Betroffenen nicht leicht. Wichtig ist eine detaillierte Dokumentierung der Mobbingvorfälle, eine klare Darstellung der aus ihnen resultierenden Schäden (psychisch, physisch) sowie die Zuweisung zu einem tatsächlichen Straftatbestand. Wenn der Arbeitgeber im Zuge des Mobbings am Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten oder durch Kollegen nachweislich seine Fürsorgepflicht (gemäß § 241 BGB) verletzt, kann zudem beispielsweise auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder eine Entschädigung geklagt werden.
Mobbing am Arbeitsplatz: Folgen und Maßnahmen
Häufig kommt es aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder durch Kollegen beim Betroffenen zu einer großen Verunsicherung, zu Demotivation, Stress, Leistungsabfall oder Krankheit. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Maßnahmen gegen das Mobbing zu ergreifen. Hierzu zählen das Aufsuchen einer unabhängigen Mobbingberatung, das Thematisieren von Mobbing im Unternehmen oder ein Gespräch mit dem Chef. Handelt es sich um Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen, kann die erste und hilfreichste Maßnahme gegen die Mobbingsituation die Versetzung in eine andere Abteilung sein.
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