Das OLG Düsseldorf warf den Anwälten vor, dass diese in Gerichtsverfahren bewusst den Streitwert niedrig ansetzen würden, um ihren Mandanten Gerichtskosten zu sparen.
"Im Kölner Bezirk, in dem der KAV regelmäßigen guten Kontakt zu den örtlichen Gerichten hält, ist eine derartige Praxis nicht bekannt", sagt die Vorsitzende des KAV, Rechtsanwältin Pia Eckertz- Tybussek und fügt hinzu: "Daher ist der vom OLG Düsseldorf erhobene Vorwurf in jedem Fall unangemessen pauschal auf die gesamte Anwaltschaft bezogen." Überdies ist es so, dass nicht die Anwälte, sondern allein das Gericht den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens festsetzt. Die Anwälte können allenfalls eine entsprechende Anregung abgeben, sofern sich der Streitwert nicht ohnehin aus dem eingeklagten Betrag ergibt. Exakt diese Auffassung vertritt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10. Mai 2011. Sollte diese Anregung vom Gericht ohne weitere, eben dem Gericht obliegende Prüfung übernommen werden, kann dies in keiner Weise den Anwälten vorgeworfen werden. Und schließlich bilden Verfahren, in denen der Anwalt sein Honorar nach Stunden abrechnet, eine Ausnahme. In den meisten Fällen rechnet der Anwalt sein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, womit sich auch die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert berechnen. Damit haben die Anwälte in nahezu allen Verfahren ein eigenes Interesse daran, dass der Streitwert vom Gericht korrekt, also nicht zu niedrig festgesetzt wird.