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Kind + Jugend 2010: Messeteilnahme für junge innovative Unternehmen finanziell gefördert

(lifePR) (Köln, )
Junge innovative Unternehmen aus Deutschland haben erstmals die Chance, ihre Messeteilnahme an der Kind + Jugend 2010, weltgrößte Messe für Kinderausstattung, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördern zu lassen. Denn die Kind + Jugend, die vom 16. bis 19. September 2010 in Köln stattfindet, gehört zu den ausgewählten Messen in Deutschland, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann. Ziel des Förderprogramms ist es insbesondere, durch die Messebeteiligung den Export neuer Produkte und Verfahren zu stärken.

Zielsetzung des Förderprogramms

Das Förderprogramm soll junge Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch Messen unterstützen. Denn gerade auch bei Existenzgründern bildet das Marketing von Innovationen einen Wachstumsmotor und die Erfolgsbasis für Unternehmen. Speziell exportorientierte deutsche Leitmessen, zu denen auch die KIND + JUGEND zählt, bieten eine Plattform für die Erschließung der internationalen Märkte und damit für das Wachstum junger innovativer Unternehmen in Deutschland. Denn diese erhalten durch die Messeteilnahme die Gelegenheit, ihr Wachstumspotenzial auch auf internationalen Märkten auszuschöpfen. Durch die Förderung sollen daher die Schwellen für die erste Messebeteiligung gesenkt und die jungen Firmen dauerhaft zu Exporteuren gemacht werden.

Voraussetzungen für die finanzielle Förderung

Förderfähig sind junge innovative Unternehmen, deren Unternehmenssitz in Deutschland liegt, die die gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) und jünger als 10 Jahre sind. Um die Fördermittel zu erhalten, müssen diese Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert und diese in den Markt eingeführt haben. Beteiligen sich solche Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand auf der KIND + JUGEND 2010, erhalten sie eine finanzielle Zuwendung für die Messeteilnahme. Um die Förderung zu erhalten, muss sich der Aussteller bis spätestens acht Wochen vor Beginn der KIND + JUGEND bei der Koelnmesse zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand anmelden.

Höhe der Förderung

Förderfähig sind dabei die von der Koelnmesse GmbH in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Im Nachgang der Veranstaltung erhalten die geförderten Unternehmen 80 % dieser Kosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurück. Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer beträgt 7.500 €. Die Antragsformulare für die Förderung stehen unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung / Messeprogramm junge innovative Unternehmen zum Download bereit. Detailinformationen zum Förderprogramm bietet darüber hinaus die Website des Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) unter www.auma-messen.de (Ausstellerförderung Inland / Förderung durch Bund).

Weitere Informationen zum Gemeinschaftsstand und der KIND + JUGEND stehen auf der Website www.kindundjugend.de zum Abruf bereit.
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