Die Expertenanhörung habe auch ergeben, dass die Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes hinsichtlich der engen Begrenzung der bei einer künstlichen Befruchtung zu erzeugenden Embryonen, nicht zu halten wären. Darüber hinaus habe die Anhörung auch noch einmal die Bedenken im Hinblick auf den Umgang mit behindertem Leben bei einer Zulassung der PID bestätigt. "Es besteht die Gefahr, dass die PID so zum Selektionsinstrument wird. Das gilt es auf alle Fälle zu verhindern", ergänzte Dillenburg. Menschen mit Behinderungen dürften nicht durch eine Zulassung der PID herabgewürdigt werden.
„Behinderte Menschen nicht herabwürdigen“
Die Expertenanhörung habe auch ergeben, dass die Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes hinsichtlich der engen Begrenzung der bei einer künstlichen Befruchtung zu erzeugenden Embryonen, nicht zu halten wären. Darüber hinaus habe die Anhörung auch noch einmal die Bedenken im Hinblick auf den Umgang mit behindertem Leben bei einer Zulassung der PID bestätigt. "Es besteht die Gefahr, dass die PID so zum Selektionsinstrument wird. Das gilt es auf alle Fälle zu verhindern", ergänzte Dillenburg. Menschen mit Behinderungen dürften nicht durch eine Zulassung der PID herabgewürdigt werden.