„Der Stundenlohn muss mindestens so bemessen sein, dass in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ein Einkommen erzielt wird, das das in den Sozialgesetzen festgelegte Existenzminimum übersteigt. Ein gerechter Lohn in diesem Sinne ist eine Grundvoraussetzung zur Wahrung der Menschenwürde“, betont Ottmar Dillenburg. Es sei gesellschaftlich nicht zu vertreten, dass es Familien gebe, die trotz Vollerwerbstätigkeit beider Eheleute auf staatliche Transferleistungen angewiesen seien, um das Existenzminimum für sich und ihre Kinder sicherzustellen.
„Wo das System tariflicher Abschlüsse nicht mehr zu angemessenen Löhnen führt und die soziale Verantwortung auf diese Weise nicht mehr zum Tragen gebracht werden kann, muss der Gesetzgeber eingreifen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus“, ergänzt Bundesvorstandsmitglied Ulrich Benedix.