"Das Konzept geht in die Richtung der Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen. Das Kolpingwerk Deutschland befürwortet dies", betont der Bundesvorsitzende des Verbandes Thomas Dörflinger. "Wir regen aber an, möglichst großen Bevölkerungsgruppen eine Förderung zu ermöglichen", erklärt der Bundestagsabgeordnete. In dem bisherigen Eckpunktepapier seien als Zielgruppe gering verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete genannt.
"Reformen müssen gesellschaftlich breiter verankert werden", weiß Thomas Dörflinger. Auch beruflich Etablierte müssten vom Bildungssparen begünstigt werden. "Nur so kann unserer Meinung nach der Bewusstseinswandel für das Thema Weiterbildung innerhalb breiterer Bevölkerungsschichten vorangetrieben werden", ergänzte Werner Sondermann.
Das Kolpingwerk und seine Bildungsunternehmen schlagen deshalb vor, bei der Förderung von einer Einkommensgrenze abzusehen. Stattdessen soll es eine Förderhöchstgrenze geben, die bei einem Eigenanteil von 50 Prozent eine maximale Weiterbildungsprämie von 500 Euro vorsieht.
"So können wir auch Bevölkerungsgruppen erreichen, die bisher kaum oder gar nicht an Weiterbildung teilhaben", erklärte der Kolping Bundesvorsitzende. Die Diskussion um das Bildungssparen sei als ein Beitrag zu einem Mentalitätswechsel in Richtung auf einen dauerhaften Bildungserwerb zu verstehen. "Weiterbildung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Thema gesteigert werden kann", ergänzte Sondermann.
Das Kolpingwerk Deutschland realisiert vor allem in seinen Bildungswerken berufsbegleitende und persönlichkeitsbezogene Weiterbildungsangebote für mehr als 42.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Jahr.