Das Kolpingwerk Deutschland fordert insbesondere die Einbeziehung aller selbständig Tätigen, unabhängig davon, ob sie Gewerbetreibende oder Freiberufler, in die gesetzliche Krankenversicherung. Soweit diese Personen bereits einer privaten Krankenversicherung angehören, sind die von ihnen geschlossenen Versicherungsverträge unter Bestandsschutz zu stellen und ihnen Möglichkeit des Wechsels zur gesetzlichen Krankenversicherung unter Mitnahme von Altersrückstellungen zuzubilligen.
Darüber hinaus fordert der katholische Sozialverband mit mehr als 260.000 Mitgliedern, dass die gegenwärtige Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung vollends aufgebhoben werden solle. "Dies dient dem solidarischen Ausgleich im Krankenversicherungssystem." Auch hier solle den Betroffenen unter Bestandsschutz das Recht zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unter Mitnahme von Altersrückstellungen eingeräumt werden.
Auch Personen, die ihren Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung verloren haben und denen keine anderweitige Sicherung im Krankheitsfall zusteht, sollen nach dem Willen des Kolpingwerkes Deutschland künftig einen Versicherungsschutz genießen. Auch das entspreche den Grundprinzipien der Solidarität. Die infolge einer bei ihnen festzustellenden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit entstehenden Beitragsausfälle sollen allerdings durch Steuermittel und nicht aus dem System der Krankenversicherung ausgeglichen werden.