Ein Sprecher des KS wies jedoch darauf hin, dass das Missachten der vorgezogenen Haltelinie dann verkehrsrechtlich als Behinderung gelten könnte, wenn dadurch das Einfahren des Querverkehrs unnötig erschwert oder sogar verhindert werden sollte. So könnte ein Autofahrer wegen Außerachtlassens der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht im äußersten Fall mit 20 Euro verwarnt werden. Kommt es allerdings zu einem Unfall, weil ein anderer beispielsweise aus einer Grundstücksausfahrt zwischen der vorgezogenen Haltelinie und der eigentlichen Ampelkreuzung in die Straße einfährt, kann dem Autofahrer eine gewisse Mitschuld angerechnet werden.
"Bei Rot hier halten"
KS: Nichtbeachten der vorgezogenen Haltelinie im Prinzip nicht strafbar
Ein Sprecher des KS wies jedoch darauf hin, dass das Missachten der vorgezogenen Haltelinie dann verkehrsrechtlich als Behinderung gelten könnte, wenn dadurch das Einfahren des Querverkehrs unnötig erschwert oder sogar verhindert werden sollte. So könnte ein Autofahrer wegen Außerachtlassens der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht im äußersten Fall mit 20 Euro verwarnt werden. Kommt es allerdings zu einem Unfall, weil ein anderer beispielsweise aus einer Grundstücksausfahrt zwischen der vorgezogenen Haltelinie und der eigentlichen Ampelkreuzung in die Straße einfährt, kann dem Autofahrer eine gewisse Mitschuld angerechnet werden.