Spärliche Oberbekleidung bei offenem Fenster, Cabriofahren ohne Kopfbedeckung und ähnliches können bei ausgedehnten Fahrten zu Erkältungen, steifem Nacken oder Sonnenstich führen. Das sind Erfahrungen, die unangenehm sind, jedoch andere in der Regel nicht schädigen.
Bei ungeeignetem Schuhwerk sieht das hingegen anders aus. Obwohl das - anders als vielfach in der Presse zu lesen - rechtlich nicht direkt zu beanstanden ist, und noch nicht den Tatbestand des "ungeeigneten Fahrzeugführers" nach der Straßenverkehrsordnung ergibt, ist solch ein Verhalten dennoch mit den Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers unvereinbar. So kann sich bei einem Unfall aus einem sonst sanktionsfreien Verhalten schnell auch ein mit Bußgeld oder Geldstrafe bewehrter Sachverhalt ergeben - ganz abgesehen von der zivilrechtlichen Verantwortung.