Anders als die grauen oder rosa Lappen gelten die neuen Führerscheine im EU-Kartenformat nur noch 15 Jahre. Das betrifft auch neuerteilte Führerscheine zum Beispiel nach Verlust oder Entzug. Auch wer seinen alten Führerschein wegen Abnutzung, Unleserlichkeit oder Problemen im Ausland mit dem veralteten Foto freiwillig umtauschen oder weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben will, muss die eingeschränkte Gültigkeitsdauer akzeptieren.
Nach Informationen des KS sind mit diesem Austausch auch Kosten und Mühen verbunden. So sollen Gebühren zwischen 29 und 33 Euro fällig werden, abgesehen von den Kosten für das Foto und dem Zeitaufwand. Inhaber eines grauen oder rosa oder alten DDR-Führerscheins können schon jetzt den alten Lappen bei der Führerscheinstelle des Wohnortes gegen ein neues Scheckkartendokument austauschen. Das hat dann allerdings nur noch 15 Jahre Gültigkeit.
Derzeit wird zwar versichert, dass mit dem Umschreiben des Führerscheins keine Prüfungen oder ärztlichen Atteste nötig sein sollen. Jedoch erwartet der KS, dass ältere Auto- und Motorradfahrer in ein paar Jahren eine neue Fahrerlaubnis oder eine Verlängerung nicht ohne ärztliche Untersuchung bekommen werden - so wie das für Lkw- und Busfahrer ab 50 Jahren heute bereits der Fall ist.