§17, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der auch für Fahrräder gilt, schreibt vor, dass in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung zu benutzen ist.
Wer sich nicht daran hält, haftet unter Umständen für einen Unfall und riskiert als Radfahrer 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro. Allerdings zeigen Beobachtungen des KS, dass viele Fahrräder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erfüllen. Das sind:
- weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
- rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
- zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
- gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
- gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.