Ob die Parkuhr defekt ist oder nicht, man darf die zulässige Parkzeit nicht überschreiten, auch nicht kurzfristig. Es ist aber zulässig, die Parkzeit zu verlängern, indem man weitere Münzen einwirft oder einen weiteren Parkschein zieht, allerdings nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer. Funktioniert die Parkuhr, darf man die Restparkzeit des Vorgängers nutzen, bei Parkscheinautomaten nur, wenn der Vorgänger den Parkschein weitergibt. Der muss für das Überwachungspersonal gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen.
Beim Halten zum Ein-/und Aussteigen oder Be-/und Entladen braucht man nicht zu zahlen, betont der KS. Sind mehrere Kleinfahrzeuge (Smart oder Motorräder) in einer Markierung abgestellt, muss beim Parkscheinautomaten an jedem Fahrzeug ein Parkschein angebracht sein. An der Parkuhr genügt es, wenn sie in Gang gesetzt ist, egal von wem.