Ein Sprecher des KS: "Bei Fußgängern kostet das zwar nur fünf Euro, bei Radfahrern kann die Polizei allerdings 60 Euro, bei Gefährdung anderer sogar 100 Euro kassieren. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind die Bußgelder noch deutlich höher. Und auch ein Radfahrer bekommt in einem solchen Fall einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei." Viele Fahrradampeln haben keine Gelbphase. Da heißt es, besonders aufpassen. Denn wenn die Ampel von grün auf rot wechselt, darf auch ein schneller Radler die Straße nicht mehr überqueren. Sonst ist es ein Rotlichtverstoß.
Gespräche mit Radfahren machen allerdings ein Problem deutlich, nämlich welche Ampel für die Radler gilt, die Hauptampel für den Straßenverkehr oder die Fußgängerampel. Laut KS ist das aber einfach: Ist eine kombinierte Fahrrad- und Fußgängerampel vorhanden, gilt die, auch wenn sie oft schon vor der Autoampel auf rot schaltet. Gibt es nur eine Fußgängerampel, muss sich der Radverkehr an der Hauptampel orientieren.