Beim Abbiegen, Wechsel des Fahrstreifens oder beim Überholen kann er Missverständnisse, Überraschungseffekte und damit die Gefahr von Unfällen verringern. Wer nicht blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es zum Unfall, können die finanziellen Folgen weit höher sein.
In erster Linie soll der Blinker signalisieren, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrtrichtung ändern wird. Daher muss die Anzeige auch früh genug (in der Regel fünf Sekunden vorher) einsetzen, damit sich jeder darauf einstellen kann. Laut der Straßenverkehrsordnung soll der Blinker beim Anfahren und Abbiegen rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) betätigt werden. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrt, sofern man dieser folgt. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, sollte man nicht blinken.
Auch das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sowie Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen muss der Autofahrer durch entsprechende Blinksignale ankündigen. Das gilt nach Auskunft des KS auch für das Einfahren und Verlassen der Autobahn, das Ein-/Ausfahren aus Grundstücken oder anderen Straßenteilen (Gehweg), aus Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf man nach § 9a StVO nicht blinken, dafür aber beim Ausfahren.