Wer sich als Radfahrer nicht daran hält, haftet unter Umständen für einen Unfallschaden und riskiert 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro. Nach Beobachtung des KS erfüllen viele Fahrräder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:
- weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
- rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
- zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
- gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
- gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.