Der sichere Umgang aller Straßenverkehrsteilnehmer miteinander ist selten ein Leichtes. Besonders brenzlige Gefahrensituationen ergeben sich an Kreuzungen und Einmündungen, aber auch Zufahrten zu Grundstücken, Supermärkten, Parkhäusern etc., die an die Straße angrenzen und wo Fahrzeuge abbiegen. Denn dabei queren sie die Wege von Fußgängern und Radfahrern, die weiter geradeaus unterwegs sind. Diese sind hier – als schwächste Teilnehmer im Straßenverkehr – einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Das belegen auch Jahr für Jahr die Unfallstatistiken. Allein im Jahr 2019 wurden nach Angaben der DEKRA bei Kollisionen zwischen abbiegenden Fahrzeugen und Fußgängern bzw. Radfahrern mehr als 31.000 Menschen verletzt, 172 verunglückten sogar tödlich.
Wer hat Vorfahrt?
Dabei ist die Vorfahrt klar geregelt: Der Abbieger muss Fahrradfahrern und Fußgängern, die weiter auf der Straße unterwegs sind, die das abbiegende Fahrzeug gerade verlässt, Vorrang gewähren. Dies gilt für Linkswie auch für Rechtsabbieger. Extra Vorsicht ist geboten, wenn Radwege ausdrücklich in beiden Richtungen befahren werden dürfen.
Zu besonders schwerwiegenden Unfällen kann es kommen, wenn Lkw oder Busse rechts abbiegen und sich Radler und Fußgänger in deren totem Winkel bewegen. Hier hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr reagiert und im Rahmen der StVO-Novelle § 9 der Straßenverkehrsordnung angepasst. Demnach muss, wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Auch die Abbiegeassistenten für Lkw werden nach und nach verpflichtend eingeführt.
Gefahrensituationen entschärfen
„Grundsätzlich sollten sich Radfahrer und Fußgänger nie einfach darauf verlassen, dass sie Vorrang haben. Wer hier auf sein Recht pocht oder aber ohne Vorsicht die Straße überquert, bezahlt das unter Umständen mit dem Leben“, warnen die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V (KS). Insgesamt sind alle Verkehrsteilnehmer gefragt, sich umsichtig, defensiv und achtsam zu verhalten. Autofahrer sollten rechtzeitig den Blinker setzen und Fußgänger wie auch Radfahrer aus beiden Richtungen berücksichtigen. Fahrradfahrer und Fußgänger sollten einem Fahrzeug im Zweifelsfall Vorfahrt gewähren, wenn sie keinen Augenkontakt hergestellt haben und sich nicht sicher sind, ob sie auch wirklich wahrgenommen wurden. Zudem sollten Radler bei Einfahrten, Einmündungen und Kreuzungen ihre Geschwindigkeit anpassen und sicherstellen, dass sie nicht übersehen werden.
„Doch auch die Kommunen können und sollten Maßnahmen ergreifen, um den Verkehr für alle Beteiligten sicherer zu gestalten, beispielsweise indem sie Radwege deutlich (farbig) markieren oder dafür sorgen, dass Bepflanzungen, Mauern etc. nicht die Sicht versperren. Auch ein vielerorts schon praktizierter Grünvorlauf für Fußgänger und Radfahrer ist sinnvoll, da Abbieger schon beim Anfahren aufmerksam werden. Eine weitere effektive Lösung in Städten ist es auch, die Ampelschaltungen dahingehend zu ändern, dass geradeaus fahrende Fahrzeuge zur gleichen Zeit grün haben wie die geradeaus fahrenden bzw. gehenden Radler und Fußgänger, während die abbiegenden Autos in einer separaten Ampelphase abbiegen“, resümieren die Experten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).