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Darf man einen Linienbus überholen?

KS: An Haltestellen muss auch der Gegenverkehr vorsichtig sein

(lifePR) (München, )
Nach wie vor können viele Autofahrer nicht sagen, ob oder wie sie einen Omnibus an der Haltestelle überholen dürfen. Ein Sprecher des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): "Wenn sich ein Linien- oder Schulbus der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage nähert, ist es verboten, ihn zu überholen. Erst wenn er dort hält, darf man im Schritttempo in sicherem Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn."

Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht daran. Sie überholen mehr oder weniger langsam. Die Unsicherheit, wie man im Haltestellenbereich fahren darf, ist geblieben. Um Ein- und Aussteigende nicht zu gefährden, schreibt Paragraph 20 StVO mäßiges Tempo beim Vorbeifahren an Bussen an Haltestellen vor. Wichtig ist, dass diese Vorschrift ebenso für den Gegenverkehr gilt! Fahrgäste, besonders Kinder, könnten auch noch von der gegenüberliegenden Seite den Bus erreichen wollen. Bei Schulbussen gilt extreme Vorsicht. Wenn Kinder einen Bus noch erreichen wollen, achten sie oftmals nicht auf den Verkehr und überqueren spontan die Straße.

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 430.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in zehn Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 75 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

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