Das Bundessozialgericht hatte eine Unterscheidung zwischen praxis- und ausbildungsintegrierten Studiengängen eingeführt. Die durch die Entscheidung der Richter ausgelöste Unsicherheit ist nun geklärt. Seit dem 1. Januar 2012 sind alle Teilnehmer eines dualen Studienganges sozialversicherungspflichtig.
Studenten dualer Studiengänge unterliegen nicht der einheitlichen und günstigeren Krankenversicherung für Studenten, sie können auch nicht familienversichert bleiben. Betroffene Studenten müssen jetzt eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse begründen. Arbeitgeber werden künftig die Sozialbeiträge für alle Teilnehmer eines dualen Studiengangs wie üblich an deren Krankenkasse abführen.
Weitere Informationen: http://www.krankenkassen.de/...