Eine große Gefahr sahen alle Kommunalpolitiker in einer von der Landesregierung geplanten Vorgabe zur Wohnbauentwick-lung: Danach sollen die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum bis 2025 nur noch um höchstens acht Prozent wachsen dürfen - gerechnet vom Stichtag 31.12.2006 an. Ausnahmen sollen nur für zentrale Orte gelten, von denen es in Nordfriesland 13 und in Dithmarschen 12 gibt.
»Mit einer so restriktiven Vorgabe würden unsere Gemeinden in ein viel zu enges Korsett gesteckt«, fasst der nordfriesische Land-rat Dieter Harrsen die Diskussion zusammen. »Im Dorf aufge-wachsene Kinder dürften dort keine Häuser mehr bauen und müssten sich im nächsten Zentralort ansiedeln. Wer in einem Handwerksbetrieb in einer kleinen Gemeinde Arbeit gefunden hat, stünde vor dem gleichen Problem. Das wäre ein herber Rückschlag für die Entwicklung des ländlichen Raums.«
Eine typische Gemeinde mit rund 250 Einwohnern verfügt über rund 100 Wohneinheiten, also Häuser und Wohnungen. Geht es nach der Landesregierung, dürfen innerhalb der nächsten 18 Jahre nur acht Einheiten dazukommen. Wenn nur zwei Lücken bebaut werden und eine Hofstelle, wie vielerorts üblich, in drei Wohnungen umgewandelt wird, beträgt der Spielraum der Gemeinde danach noch drei Einheiten - und das bis 2025.
»Schon die bisherige Vorgabe von 20 Prozent war für viele Ge-meinden zu knapp«, stellt Landrat Dr. Jörn Klimant aus Heide fest. »Viele Bauwillige konnten sich nicht an ihrem Lebensmittelpunkt ansiedeln, sondern mussten in einen größeren Ort ausweichen. Der dadurch erzwungene Autoverkehr belastet die Haushaltskassen und die Umwelt für Jahrzehnte.«
Die Hauptausschüsse und die Landräte plädieren stattdessen für einen gesunden Pragmatismus: Sie befürworten Regelungen zur Stärkung zentraler Orte, doch in den ländlichen Gemeinden müsse die Wohnbauplanung flexibel auf den Einzelfall eingehen können.
Weitere Themen der Sitzung waren die Vermarktung des Wat-tenmeers als Weltnaturerbe und der Ausgleich von Enten- und Gänsefraßschäden. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaften beider Kreise wurden beauftragt, eine Strategie zur Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandnetzen für die Internetnut-zung sowie mit ausreichenden Handy-, Radio- und Fernsehemp-fangsmöglichkeiten zu erarbeiten.