Zum Hintergrund: Mit Einführung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres legte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren fortlaufende Investitionsprogramme für Kita-Träger zum kontinuierlichen Ausbau benötigter Betreuungsplätze auf. Das aktuelle Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 – 2020 schaffte durch erhöhte Förderpauschalen und erweiterte Fördertatbestände neue Anreize für Kita-Träger, in Neu- oder Umbaumaßnahmen zu investieren. Auch im Vogelsbergkreis wurden entsprechende Anträge ohne Vorgabe einer Ausschlussfrist gestellt. Nachdem sich allerdings bereits im August vergangenen Jahres abzeichnete, dass die Fördermittel für Hessen nicht ausreichen würden, teilte das Regierungspräsidium Kassel als zentrale Förderstelle des Landes Ende 2019 mit, dass die eingereichten Anträge aus dem Vogelsbergkreis wie auch aus anderen Landkreisen nun nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Bis dahin wurden lediglich drei Tagespflegestellen mit insgesamt rund 10.000 Euro gefördert.
Auf der kommunalen Ebene regte sich massiver Protest, so dass das Land Hessen nunmehr ergänzend 92 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stellen wird, aus denen der Vogelsbergkreis rund 2,5 Millionen Euro abrufen kann, soweit die Anträge durch das Regierungspräsidium Kassel abschließend bewilligt werden.
„Ich bin froh, dass das Land Hessen diesen Schritt gegangen ist und diese hohe Fördersumme zur Verfügung stellt“, betont Jugenddezernent Dr. Jens Mischak. „Das Geld ist richtig investiert: in die Zukunft unserer Kinder.“