Egal ob Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente – ohne Antrag geht es nicht. Und in den meisten Fällen ist der Antrag nicht ohne Beratung zu haben. „Gab es früher noch in vielen Städten und Gemeinden eine Rentenberatung, ist das Angebot durch Personalwechsel und die knappen Kassen in der Fläche leider stark zurückgegangen. Zuletzt hat sich auch noch die Deutsche Rentenversicherung aus der Vor-Ort-Beratung im Vogelsberg zurückgezogen“, konstatiert Patrick Krug. Denn neben der Rentenberatung beim Kreis gibt es lediglich noch in sechs Vogelsberg-Gemeinden Rentenantragsannahmestellen, fügt Heid an. Logischerweise sei die Nachfrage nach dem Beratungsangebot vom Kreis entsprechend hoch, auch weil die Deutsche Rentenversicherung seit 2019/20 keine Besprechungs- und Beratungstermine mehr im Vogelsbergkreis anbiete, sagt Heid.
Das schlägt sich in der Statistik der Rentenstelle nieder: Waren es beispielsweise in 2021 363 telefonische Beratungen, waren es zwei Jahre später bereits 526. „Nun haben wir Anfang Juli, und zählen bereits 461 Gespräche“, führt Heid weiter aus. Auch die Zahl der persönlich angenommen Anträge hat sich im gleichen Zeitraum von 160 auf 308 nahezu verdoppelt.
Die meisten Fälle drehen sich in der Rentenstelle um Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Dabei müssen Bürgerinnen und Bürger wegen der hohen Nachfrage mit längeren Wartezeiten rechnen. „Aktuell füllt sich der Terminkalender bereits für September und Oktober – je früher vor dem anvisierten Renteneintrittstermin sich die Menschen melden, desto besser“, unterstreicht Heid.
Vielerorts werden Rentenberatungsstellen nicht nachbesetzt, das Beratungsnetz wird zusehends dünner und auch digitale Angebote, wie etwa der Deutschen Rentenversicherung, sind nicht für alle Menschen ein adäquater Ersatz für den persönlichen Kontakt zur Beratungsstelle. „Der Vogelsbergkreis wird die Rentenberatung auch in schwierigen finanziellen Zeiten weiterhin anbieten und nach Möglichkeit stärken um damit Menschen ganz konkret unterstützen und dem Bedarf gerechter zu werden. Doch die Vielzahl der weggebrochenen Angebote kann der Kreis nicht alleine kompensieren“, betont Dezernent Krug. Gerade die Deutsche Rentenversicherung sei dort in der Pflicht, nachzusteuern, fügt er an. Das habe er auch in einem Brief an die Deutschen Rentenversicherung eingefordert. „Denn Beratungszahlen und Nachfrage sprechen eine deutliche Sprache und die Nachfrage wird in Zukunft weiter steigen.“