Nicht nur der Biber selbst ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, sondern auch seine Burgen und Dämme. Die Beseitigung und mutwillige Zerstörung von Biberbauten ist ein Straftatbestand und ist unbedingt zu unterlassen. Falls Grundstückseigentümer Konflikte wegen der Tätigkeiten des Bibers sehen, bittet Ann-Katrin Müller, Biologin der Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises, darum, sich im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. „Gerne stehen wir vor Ort für eine Beratung zur Verfügung.“ Ansonsten ist auch Herr Gunther Weisert von der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen der zuständige Ansprechpartner.
Die Naturschutzbehörde wird noch in diesem Monat eine Informationsveranstaltung für die Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises zum Thema Biber durchführen. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Ann-Katrin Müller wird unter anderem über die Lebensweise des Bibers referieren. Gudrun Huber weist darauf hin, dass bei Bedarf in den Gemeinden ergänzende Informationsveranstaltungen möglich sind. Zur Informationsveranstaltung wird auch erstmalig ein neu präparierter Biber als Anschauunungsobjekt zur Verfügung stehen.