Um die Lücken in Streuobstbeständen und Obstbaumalleen zu füllen und Neuanpflanzungen zu unterstützen, hat sich die Untere Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises um Fördermittel bemüht. Mit Erfolg: Das Regierungspräsidium Gießen stellt zur Stärkung der Biodiversität 8000 Euro bereit. „Streuobstwiesen prägen vielerorts noch immer das Landschaftsbild des Vogelsberges – Akteure, Gruppen und Vereine arbeiten aktiv daran, Streuobstwiesen zu erhalten, oder neu anzulegen. Diese wichtige Arbeit wird dank der Förderung wertgeschätzt.“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Dr. Jens Mischak. Zudem unterstützt der Vogelsbergkreis Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität und hat im Doppelhaushalt 2020/21 Mittel für Fördermaßnahmen eingestellt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Bewirtschafter von vorhandenen Streuobstbeständen, Obstbaumalleen sowie von Flächen, die für die Neuanlage einer Streuobstwiese geeignet sind. Durch das Förderprogramm wird die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obst- und Nussbäumen, wie Apfel-, Birn-, Kirsch-, Zwetschgen-, Mirabelle-, Quitten-, Reneclauden-, Speierling-, Walnuss-, Mispel-, Elsbeer- oder Esskastanienbäumen im Außenbereich bezuschusst.
Je gepflanztem Hochstamm erhält der Antragssteller pauschal einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Pro Antragssteller werden mindestens 5 bis maximal 20 Hochstämme pro Jahr bezuschusst.
Privatpersonen oder Vereine können einen formlosen Antrag beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Amt für Bauen und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde stellen. Obstbäume sollten am besten im Frühjahr oder Herbst gepflanzt werden. Anträge können ab sofort bei Ann-Kathrin Müller, unter Ann-Katrin.Mueller@vogelsbergkreis.de gestellt werden. Die Förderrichtlinien finden Interessierte unter bit.ly/32lzOWw