Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Fälle der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen festgestellt wurden, mussten unter anderen auch Teile von Hessen und so auch der Vogelsbergkreis Anfang 2019 als Sperrgebiet ausgewiesen werden.
In den vergangenen zwei Jahren kam es allerdings zu keinen Neuerkrankungen im Bereich von Hessen, außerdem konnten bei Untersuchungen der betroffenen Tierarten keine Viren der Blauzungenerkrankung im Vogelsbergkreis sowie in Hessen nachgewiesen werden. Die Europäische Kommission hat daher auf Antrag des Landes Hessen der teilweisen Aufhebung des Sperrgebietes zugestimmt, sodass der gesamte Vogelsbergkreis nun kein „Blauzungen-Sperrbezirk“ mehr ist. Für die betroffenen Tierhalter aus dem Vogelsbergkreis bedeutet dies in erster Linie, dass Rinder, Schafe und Ziegen wieder unter erleichterten Bedingungen gehandelt werden können.