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Runter vom Gas

Landrat Görig ordnet Tempo 30 vor Kindergärten in Nieder-Gemünden und Ruppertenrod an

(lifePR) (Lauterbach, )
Kindergärten an Hauptverkehrsstraßen – das ist nicht ohne. Immer wieder kann es dort zu gefährlichen und brenzligen Situationen kommen. So sieht das auch der Vogelsberger Landrat Manfred Görig (SPD). Deshalb hat er jetzt angeordnet, vor den Kindergärten in Nieder-Gemünden und in Ruppertenrod Tempo 30 einzurichten.

Gesetzliche Bestimmungen haben sich geändert, der Weg, solche Verkehrsberuhigungen einzurichten, ist etwas leichter geworden, schildert der Landrat den Hintergrund. „Das ist auch gut so“, sagt Manfred Görig, „denn die Sicherheit unserer Kinder muss uns allen am Herzen liegen.“

Beide Kitas liegen an Hauptverkehrsstraßen, betont der Landrat die Brisanz. In Nieder-Gemünden ist das die Feldastraße (Landesstraße 3146). Von dieser Straße führt der einzige Zugang zum Kita-Gelände mit Hof und Parkplatz. Diese Zufahrt allerdings ist nicht gesichert, es gibt kein Tor.

Auch die Kindertagesstätte in Ruppertenrod liegt unmittelbar an der Hauptverkehrsstraße, in diesem Fall an der Bundesstraße 49. Hinzu kommt: Direkt gegenüber können Autofahrer auf die Kreisstraße 45 nach Wettsaasen abbiegen, nur 80 Meter entfernt mündet die K 139 von Groß-Eichen kommend auf die Bundesstraße. Zudem gibt es in diesem Bereich noch einen Abzweig auf einen gemeindlichen Weg direkt neben der Bundesstraße. Und über den läuft der gesamte motorisierte Hol- und Bringdienst. Wer sein Kind zu Fuß zur Kita bringt, muss sogar ein Stück direkt an der Bundesstraße entlang laufen.

„Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h liegen vor“, betont der Landrat in einem Schreiben an Hessen Mobil, in dem er das Straßen- und Verkehrsmanagement über seine Anordnung informiert. Gleichzeitig teilt er mit, dass Tempo 30 nur während der Öffnungszeiten der Kindergärten gilt und damit in Nieder-Gemünden von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr und in Ruppertenrod von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr. Wirksam wird die Anordnung mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens. 
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