Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 698721

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 36341 Vogelsbergkreis, Deutschland https://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:in Frau Sabine Galle-Schäfer +49 6641 977272

Runter vom Gas

In Leusel gilt nachts ab sofort Tempo 30 für Lastwagen

(lifePR) (Leusel, )
„Fuß vom Gas“ heißt es ab sofort in Leusel – zumindest für Brummifahrer, zumindest in der Nacht. Seit gestern nämlich gilt zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 für Lastwagen über 3,5 Tonnen. Angeordnet wurde diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße 62 von der Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises, das erste 30er Schild enthüllte folgerichtig denn auch Landrat Manfred Görig.

Mit dabei waren neben Uwe Kraft, dem Leiter der Verkehrsbehörde, auch Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule und Frank Dietz von der Straßenmeisterei in Homberg. Und bei diesem kurzen offiziellen Termin an der Ortsdurchfahrt war nicht zu übersehen beziehungsweise nicht zu überhören, dass mächtig etwas los ist auf der Bundesstraße. Sie gilt als wichtige Verbindung von Marburg und Stadtallendorf her nach Alsfeld, zur A 5 und zur B 254 nach Fulda. Dies bringt natürlich auch die entsprechenden Verkehrsbelastungen und damit den Lärm mit sich.

Nach der Verkehrsmengenkarte 2015 liegt der durchschnittliche Tagesverkehr in Leusel bei über 7000 Fahrzeugen. Ein großer Teil dieses Verkehrs findet natürlich auch zur Nachtzeit statt und wird damit als noch störender empfunden. Der Lkw-Anteil über 3,5 Tonnen beträgt tagsüber annähernd zehn Prozent und nachts über 15 Prozent.

Nachdem bereits Ende September 2016 für die Kirtorfer Ortsdurchfahrten im Zuge der B 62 (Lehrbach, Kirtorf und Ober-Gleen) eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung für Lastkraftwagen auf 30 km/h erfolgt war, beantragte die Stadt Alsfeld auch für die Ortsdurchfahrt Leusel eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises.

Auch hier galt es natürlich – wie in Kirtorf - die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Das vorgeschriebene Verfahren wurde unverzüglich eingeleitet und Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement mit der Erstellung einer schalltechnischen Stellungnahme beauftragt.

Die von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement erstellte Lärmberechnung ergab, dass bei dem Verkehr zur Nachtzeit der geltende Schwellenwert in Leusel flächendeckend überwiegend überschritten wird. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für Lkw zwischen 22 und 6 Uhr hingegen führt zu einer Lärmreduzierung. Daher wurde das erforderliche Anhörungsverfahren eingeleitet und neben dem Baulastträger auch die Polizei um eine Stellungnahme gebeten. Beide sprachen sich für diese Maßnahme aus.

Auch die notwendige Zustimmung durch das Regierungspräsidium wurde danach beantragt.

Im November wurden dann in Abstimmung mit der Polizei und Hessen Mobil die Standorte  für die notwendigen Verkehrszeichen bestimmt. Hessen Mobil erstellte im Dezember den entsprechenden Verkehrszeichenplan. Das Regierungspräsidium in Gießen stimmte der Maßnahme am 11. Januar zu. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Vogelsberger Verkehrsbehörde erging sodann unverzüglich am 12. Januar an Hessen Mobil. Nach dem Beschaffen und dem Aufstellen der Verkehrszeichen durch die zuständige Straßenmeisterei Homberg konnte nun am Mittwoch die Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw über 3,5 t in der Zeit von 22bis 6 Uhr aktiviert werden.

„Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass eine solche Maßnahme selbstverständlich auch für alle anderen Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und gegebenenfalls auch entsprechend belasteten Landesstraßen geprüft wird“, unterstrich der Landrat bei dem Termin vor Ort. Für die B 62 zum Beispiel läuft aktuell auch das Verfahren für die Ortsdurchfahrt von Angenrod. Hier erwartet die Verkehrsbehörde die schalltechnische Stellungnahme in den nächsten Wochen. Die Ortsdurchfahrten von Eudorf, Eifa, Lingelbach und natürlich das hochbelastete „Drehkreuz“ Alsfeld werden folgen, kündigte Landrat Manfred Görig an. Dies gehe natürlich nur Zug um Zug. 
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.